Kommunikation zum Verlassen von X (ehemals Twitter)

- jegliche interne und externe Kommunikation zum Verlassen von X (ehemals Twitter) seitens der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Es wird Bezug genommen auf: https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/antidiskriminierungsstelle-des-bundes-verlaesst-x-a-4e64cacf-9645-421e-92a4-fc8984805804

Bitte nutzen Sie vorzugsweise untenstehende digitale Kommunikationsarten. Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Oktober 2023
  • Frist
    23. Dezember 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - jegliche interne und externe Kommun…
An Antidiskriminierungsstelle des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zum Verlassen von X (ehemals Twitter) [#290340]
Datum
17. Oktober 2023 08:03
An
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- jegliche interne und externe Kommunikation zum Verlassen von X (ehemals Twitter) seitens der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Es wird Bezug genommen auf: https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/antidiskriminierungsstelle-des-bundes-verlaesst-x-a-4e64cacf-9645-421e-92a4-fc8984805804 Bitte nutzen Sie vorzugsweise untenstehende digitale Kommunikationsarten. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290340/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in o. g. Verfahren erhielt ich bisher trotz Bitte im Antrag keine Eingangsbestätig…
An Antidiskriminierungsstelle des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation zum Verlassen von X (ehemals Twitter) [#290340]
Datum
9. November 2023 11:05
An
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in o. g. Verfahren erhielt ich bisher trotz Bitte im Antrag keine Eingangsbestätigung. Daher vermag ich bereits jetzt an den Fristablauf am 21. November 2023 erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290340/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zum Verlassen von X (ehemals Twitter)“ vom 17.10.202…
An Antidiskriminierungsstelle des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation zum Verlassen von X (ehemals Twitter) [#290340]
Datum
21. November 2023 08:22
An
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zum Verlassen von X (ehemals Twitter)“ vom 17.10.2023 (#290340) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihren IFG-Antrag vom 17. Oktober 2023 an die Antidisk…
Von
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Betreff
Bescheid zu IFG-Antrag Kommunikation zum Verlassen von X (ehemals Twitter) [#290340]
Datum
24. November 2023 06:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihren IFG-Antrag vom 17. Oktober 2023 an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) teile ich mit, dass die ADS unabhängig und nicht weisungsgebunden ist. Lediglich organisatorisch ist das Amt der ADS an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angesiedelt. Deshalb antworte ich Ihnen zuständigkeitshalber. Auf Ihren genannten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17. Oktober 2023 ergeht folgender Bescheid Der Antrag wird wie folgt entschieden: 1. Dem Antrag wird stattgegeben. 2. Der Bescheid ist nicht gebührenpflichtig. I. Rechtsgrundlage für Ihren Antrag ist § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG. Danach hat jede Person nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Die nachfolgenden anonymisierten aufgelisteten Dokumente können zur Verfügung gestellt werden (Anlagen 1 bis 6 zu diesem Bescheid) Anlage 1 Mail vom 4.7.2023 ADS zu Twitter Anlage 2 Mail vom 4.7.2023 ADS zu Twitter Anlage 3 Mail vom 5.7.2023 ADS zu Twitter Anlage 4 Mail vom 7.7.2023 ADS zu Twitter Anlage 5 Mail vom 7.7.2023 ADS zu Twitter Anlage 6 Mail vom 13.7.2023 ADS zu Twitter II. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übersendung. Erlauben Sie mir bitte eine Rückfrage: Wieso wurd…
An Antidiskriminierungsstelle des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid zu IFG-Antrag Kommunikation zum Verlassen von X (ehemals Twitter) [#290340]
Datum
28. November 2023 11:27
An
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übersendung. Erlauben Sie mir bitte eine Rückfrage: Wieso wurden in den E-Mails - zum Teil wirr - persönliche Daten, insb. E-Mail-Adressen und Bürodurchwahlen geschwärzt? Dies hatte ich so nicht beantragt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290340/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zum Verlassen von X (ehemals Twitter)“ vom 17.10.202…
An Antidiskriminierungsstelle des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid zu IFG-Antrag Kommunikation zum Verlassen von X (ehemals Twitter) [#290340]
Datum
23. Dezember 2023 11:45
An
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zum Verlassen von X (ehemals Twitter)“ vom 17.10.2023 (#290340) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]