Kommunikation zum Vorsitz der Informationsfreiheitsbeauftragtenkonferenz 2024

- die vorliegenden Kommunikation mit den jeweils anderen (Landes-)datenschutzbeauftragten bzw. dem BfDI inkl. ihrer Büros zum Wechsel des Vorsitz der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten für das Jahr 2024 nach Sachsen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2024
  • Frist
    6. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die vorliegenden Kom…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zum Vorsitz der Informationsfreiheitsbeauftragtenkonferenz 2024 [#301874]
Datum
4. März 2024 10:31
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die vorliegenden Kommunikation mit den jeweils anderen (Landes-)datenschutzbeauftragten bzw. dem BfDI inkl. ihrer Büros zum Wechsel des Vorsitz der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten für das Jahr 2024 nach Sachsen
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301874/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Eingangsmitteilung Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Geschäftszeichen: T-6014/3/8 Sehr <<…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Eingangsmitteilung
Datum
6. März 2024 13:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Geschäftszeichen: T-6014/3/8 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. März 2024, dessen Eingang hiermit bestätigt wird. Ihr Anliegen wird an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Vorab per Mail: hier: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 4. März 2024 Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
<< Antragsteller:in >>: Kommunikation zum Vorsitz der Informationsfreiheitsbeauftragtenkonferenz 2024 [#301874]
Datum
20. März 2024 08:29
Status
Warte auf Antwort
Vorab per Mail: hier: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 4. März 2024 Sehr << Antragsteller:in >> mit o.g. Schreiben stellten Sie einen Antrag nach § 10 SächsTranspG zur Übersendung der in meinem Haus vorliegenden Kommunikation mit den jeweils anderen (Landes-)datenschutzbeauftragten bzw. dem BfDI inkl. deren Büros zum Wechsel des Vorsitzes der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) für das Jahr 2024 nach Sachsen. 1. Gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 SächsTranspG ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte im Bereich der Aufgabenerfüllung nach dem SächsTranspG transparenzpflichtige Stelle. Zu den von Ihnen beantragten Informationen kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Zur Übergabe des Vorsitzes der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten fand am 15. Dezember 2023 ein online Termin per Videokonferenz zwischen meiner Dienststelle und der Dienststelle des im Jahr 2023 vorsitzführenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI) statt. Im Rahmen dieser Besprechung wurden Hinweise und Erfahrungswerte zu Themen der Veranstaltungsorganisation, des Personal- und Ressourceneinsatzes, technisch und räumliche Voraussetzungen sowie Termin- und Aufgabenmanagement ausgetauscht. Eine Protokollierung oder andere aktenrelevante Informationen wurden zu dieser Besprechung nicht angefertigt. Am 3. Januar 2024 wurden die Dienststellen der Aufsichtsbehörden der anderen Bundesländer und des Bundes via Email über einen internen Emailverteiler zur Übernahme des Vorsitzes der IFK durch den Freistaat Sachsen informiert. Dabei wurde dem bisherigen Vorsitz gedankt. Es wurden die bereits feststehenden Termine für den Arbeitskreis Informationsfreiheit und der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten benannt. Abschließend wurden organisatorische Informationen für einen regelmäßigen, elektronischen Austausch auf Arbeitsebene erteilt und ein Ansprechpartner in meiner Dienststelle für Fragen zum Vorsitz der IFK benannt. Darüber hinaus fand zu diesem Thema eine Kommunikation, die über den kollegialen Austausch auf Arbeitsebene hinausginge, nicht statt. 2. Darüber hinaus gehende Unterlagen zur Kommunikation mit anderen Aufsichtsbehörden des Bundes und er Länder zum Wechsel des Vorsitzes der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten liegen in meiner Dienststelle nicht vor. 3. Kosten werden nicht erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Devrientstr. 5, 01067 Dresden, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten zu erheben. Wird der Widerspruch in elektronischer Form erhoben, ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach über die auf der Internetseite www.egvp.de bezeichneten Kommunikationswege einzureichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank. Würden Sie mir die E-Mail vom 03. Januar 2024 bitte noch zukommen lass…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: << Antragsteller:in >>: Kommunikation zum Vorsitz der Informationsfreiheitsbeauftragtenkonferenz 2024 [#301874]
Datum
20. März 2024 08:42
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank. Würden Sie mir die E-Mail vom 03. Januar 2024 bitte noch zukommen lassen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301874/

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Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
hier: Ihr Schreiben vom 20. März 2024 Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit oben genannten Schr…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
<< Antragsteller:in >>: Kommunikation zum Vorsitz der Informationsfreiheitsbeauftragtenkonferenz 2024 [#301874] Az: T-6014/3/8
Datum
2. April 2024 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
hier: Ihr Schreiben vom 20. März 2024 Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit oben genannten Schreiben darum gebeten, Ihnen im Nachgang zum Bescheid vom 20. März 2024 auch die E-Mail vom 3. Januar 2024 zu übersenden, mit der die Übernahme des Vorsitzes der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder durch Sachsen angekündigt wird. Ich übersende Ihnen anliegend einen Ausdruck der fraglichen Email mit notwendigen Schwärzungen. Die Schwärzungen betreffen zum einen die Adressdaten des informellen Emailverteilers des Arbeitskreises Informationsfreiheit und andererseits die Zugangsdaten für den regelmäßigen, informellen Onlineaustausch der Dienststellen des Bundes und der Länder. Mit freundlichen Grüßen

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