Vorab per Mail:
hier: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 4. März 2024
Sehr
<< Antragsteller:in >>
mit o.g. Schreiben stellten Sie einen Antrag nach § 10 SächsTranspG zur Übersendung der in meinem Haus vorliegenden Kommunikation mit den jeweils anderen (Landes-)datenschutzbeauftragten bzw. dem BfDI inkl. deren Büros zum Wechsel des Vorsitzes der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) für das Jahr 2024 nach Sachsen.
1. Gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 SächsTranspG ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte im Bereich der Aufgabenerfüllung nach dem SächsTranspG transparenzpflichtige Stelle. Zu den von Ihnen beantragten Informationen kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Zur Übergabe des Vorsitzes der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten fand am 15. Dezember 2023 ein online Termin per Videokonferenz zwischen meiner Dienststelle und der Dienststelle des im Jahr 2023 vorsitzführenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI) statt. Im Rahmen dieser Besprechung wurden Hinweise und Erfahrungswerte zu Themen der Veranstaltungsorganisation, des Personal- und Ressourceneinsatzes, technisch und räumliche Voraussetzungen sowie Termin- und Aufgabenmanagement ausgetauscht. Eine Protokollierung oder andere aktenrelevante Informationen wurden zu dieser Besprechung nicht angefertigt.
Am 3. Januar 2024 wurden die Dienststellen der Aufsichtsbehörden der anderen Bundesländer und des Bundes via Email über einen internen Emailverteiler zur Übernahme des Vorsitzes der IFK durch den Freistaat Sachsen informiert. Dabei wurde dem bisherigen Vorsitz gedankt. Es wurden die bereits feststehenden Termine für den Arbeitskreis Informationsfreiheit und der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten benannt. Abschließend wurden organisatorische Informationen für einen regelmäßigen, elektronischen Austausch auf Arbeitsebene erteilt und ein Ansprechpartner in meiner Dienststelle für Fragen zum Vorsitz der IFK benannt.
Darüber hinaus fand zu diesem Thema eine Kommunikation, die über den kollegialen Austausch auf Arbeitsebene hinausginge, nicht statt.
2. Darüber hinaus gehende Unterlagen zur Kommunikation mit anderen Aufsichtsbehörden des Bundes und er Länder zum Wechsel des Vorsitzes der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten liegen in meiner Dienststelle nicht vor.
3. Kosten werden nicht erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Devrientstr. 5, 01067 Dresden, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten zu erheben. Wird der Widerspruch in elektronischer Form erhoben, ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach über die auf der Internetseite
www.egvp.de bezeichneten Kommunikationswege einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen