Kommunikation zum Widerruf der Lehrtätigkeit von Frau Bahar Aslan
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Kommunikation (insbesondere E-Mails, Telefonvermerke, Protokolle, etc.) seit dem 10.5.2023 zwischen Ihrer Behörde und anderen Behörden zum Widerruf der Lehrtätigkeit von Frau Bahar Aslan an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW.
Angesichts des überwältigenden öffentlichen Interesses an diesem Vorgang und der verschiedentlich geäußerten Vermutung (siehe nur https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-05/bahar-aslan-klage-polizeihochschule-nrw-lehrauftrag/komplettansicht), dass Druck aus dem Innenministerium zum Widerruf der Lehrtätigkeit geführt haben könnte danke ich Ihnen für eine baldmöglichste Beantwortung meiner Anfrage und gehe zugleich davon aus, dass die Anfrage gem. § 2 VerwGebO NRW gebührenfrei erfolgen an.
Ich weise darauf hin, dass personenbezogene Daten von Amtsträger:innen in diesem Zusammenhang gem. § 9 Abs. 3 lit. a) IFG NRW nicht zu schwärzen sind und bitte um eine Antwort in elektronischer Form (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum26. Mai 2023
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28. Juni 2023
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