Kommunikation zur Einstufung der Prüfberichte zu vom Bund beschafften Schutzmasken als VS-Vertraulich
Jegliche Kommunikation innerhalb des Bundesministeriums für Gesundheit (nachfolgend BMG) bzw. zwischen Vertretern des BMG und Mitgliedern des Ausschusses für Gesundheit sowie Mitgliedern des Haushaltsausschusses, die dem Beschluss vorausging, Prüfberichte zu vom Bund beschafften partikelfiltrierenden Infektionsschutzmasken (CPI-Prüfgrundsatz) in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zu hinterlegen, insbesondere Kommunikation, aus der hervorgeht
- warum die Prüfberichte in den Geheimhaltungsgrad VS-Vertraulich eingestuft wurden?
- inwiefern also die Kenntnis der Prüfberichte durch Unbefugte den Interessen oder dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland abträglich sein könnte?
(Da ohnehin Anonymisierungen zum Schutz der Rechte Dritter vorgenommen wurden, kann eine Einstufung unter VS-Vertraulich nicht als Privates Geheimnis nach §2a der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestags erfolgt sein.)
- warum ausgerechnet Prüfberichte aus rechtshängigen Verfahren nicht hinterlegt wurden?
Die Frage erstreckt sich auch auf jegliche Kommunikation, die über Dritte geführt wurde, insbesondere über Vertreter der Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in ihrer Eigenschaft als Betriebsführer des BMG oder der Ernst & Young Law GmbH oder der Ernst & Young Parthenon Group jeweils im Auftrag des BMG.
Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum22. Oktober 2022
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26. November 2022
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