Kommunikation zur Geiselnahme

Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihren Tweet zur Geiselnahme in Dresden (https://twitter.com/PolizeiSachsen/status/1601518453713666048) würde ich gerne wissen, warum die Information über die Gefahrenlage nicht über das Modulare Warnsystem (MoWaS) kommuniziert wurde.

Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage.

Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Vielen Dank für den Hinweis. Nach Rücksprache mit den verantwortlichen Beamten kann ich Ihnen mitteilen, dass die Nutzung einer solchen WarnApp durchaus in Frage gekommen wäre. Da sich die Lage allerdings schnell auf das Innere der Altmarktgalerie beschränkte und damit keine Gefahr für die Bevölkerung bestand, haben die Einsatzführer keine Veranlassung gesehen eine derartig weite Warnung zu senden. Die Kommunikation nach außen wurde über aktuelle Medienberichte und Meldungen über die sozialen Netzwerke gewährleistet.

Nichtsdestotrotz haben wir Ihren Hinweis dankbar angenommen. Dies wird in der Nachbereitung eine Rolle spielen und die Nutzung der WarnApps wird in die zukünftigen Einsatzplanungen aufgenommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihren Tweet zur Geisel…
An Polizeidirektion Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zur Geiselnahme [#265148]
Datum
10. Dezember 2022 14:11
An
Polizeidirektion Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihren Tweet zur Geiselnahme in Dresden (https://twitter.com/PolizeiSachsen/status/1601518453713666048) würde ich gerne wissen, warum die Information über die Gefahrenlage nicht über das Modulare Warnsystem (MoWaS) kommuniziert wurde. Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265148 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265148/
Polizeidirektion Dresden
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Stabsstelle Kommunikation …
Von
Polizeidirektion Dresden
Betreff
AW: Kommunikation zur Geiselnahme [#265148]; PDDDD-StKom-0127/936/137
Datum
15. Dezember 2022 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Stabsstelle Kommunikation weitergeleitet und unter dem Geschäftszeichen PDDD-StKom-0127/936/137 erfasst. Vielen Dank für den Hinweis. Nach Rücksprache mit den verantwortlichen Beamten kann ich Ihnen mitteilen, dass die Nutzung einer solchen WarnApp durchaus in Frage gekommen wäre. Da sich die Lage allerdings schnell auf das Innere der Altmarktgalerie beschränkte und damit keine Gefahr für die Bevölkerung bestand, haben die Einsatzführer keine Veranlassung gesehen eine derartig weite Warnung zu senden. Die Kommunikation nach außen wurde über aktuelle Medienberichte und Meldungen über die sozialen Netzwerke gewährleistet. Nichtsdestotrotz haben wir Ihren Hinweis dankbar angenommen. Dies wird in der Nachbereitung eine Rolle spielen und die Nutzung der WarnApps wird in die zukünftigen Einsatzplanungen aufgenommen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich freue mich, dass Sie den Einsatz des MoW…
An Polizeidirektion Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation zur Geiselnahme [#265148]; PDDDD-StKom-0127/936/137 [#265148]
Datum
15. Dezember 2022 11:37
An
Polizeidirektion Dresden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich freue mich, dass Sie den Einsatz des MoWaS für künftige Lagen mit einplanen. Beste Grüße und eine frohe Adventszeit << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265148 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265148/