Kommunikation zur Studie zu Elektrokleinstfahrzeugen

In der kleinen Anfrage im Bundestag 18/13157 (https://kleineanfragen.de/bundestag/18/13157) wird eine Studie des BASt zu Elektrokleinstfahrzeugen erwähnt.

"Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) wurde beauftragt, sich einen Marktüberblick über Elektrokleinstfahrzeuge zu verschaffen und zu prüfen, ob national eine Einteilung in Kategorien möglich ist, um sie dann ggf. unter bestimmten straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen zu können."

Ich bitte um die Zusendung von sämtlicher internen Kommunikation (Hauspost, Briefe, E-Mails, Vermerke, etc.) und Kommunikation mit dem BASt zu dieser Studie.

Personenbezogene Daten können Sie selbstverständlich schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Juli 2018
  • Frist
    31. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der kleinen A…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zur Studie zu Elektrokleinstfahrzeugen [#32449]
Datum
29. Juli 2018 14:24
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der kleinen Anfrage im Bundestag 18/13157 (https://kleineanfragen.de/bundestag/18/13157) wird eine Studie des BASt zu Elektrokleinstfahrzeugen erwähnt. "Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) wurde beauftragt, sich einen Marktüberblick über Elektrokleinstfahrzeuge zu verschaffen und zu prüfen, ob national eine Einteilung in Kategorien möglich ist, um sie dann ggf. unter bestimmten straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen zu können." Ich bitte um die Zusendung von sämtlicher internen Kommunikation (Hauspost, Briefe, E-Mails, Vermerke, etc.) und Kommunikation mit dem BASt zu dieser Studie. Personenbezogene Daten können Sie selbstverständlich schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bezug: Ihr Schreiben vom 29.08.2018 Aktenzeichen: L 24 — HE 2510 Datum: Berlin, 17.08.2018 Seite 1 von 1 Sehr…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Kommunikation zur Studie zu Elektrokleinstfahrzeugen
Datum
17. August 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Bezug: Ihr Schreiben vom 29.08.2018 Aktenzeichen: L 24 — HE 2510 Datum: Berlin, 17.08.2018 Seite 1 von 1 Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 29.07.2018 bitten Sie um die Zusendung von „sämtlicher interner Kommunikation (Hauspost, Briefe, E-Mails, Vermerke etc.) und Kommunikation mit der BASt zu der Studie zu Elektro-Kleinstfahrzeugen". Dazu teile ich Ihnen mit, dass das entsprechende Verordnungsgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und bereits aus diesem Grunde — jedenfalls zur Zeit — noch keine Unterlagen herausgegeben werden können. Die Studie der BASt zu Elektro-Kleinstfahrzeugen wird jedoch Ende September/Anfang Oktober veröffentlicht und kann dann auch über Website der BASt aufgerufen werden. Mit freundlichen Grüßen