Kommunikation zwischen dem BSI und der Uni Paderborn bezüglich Sicherheitslücken in der PEPP-PT-Tracking-App

Meiner Kenntnis nach haben Wissenschaftler der Uni Paderborn im Auftrag des BSI eine Beta der Android-App des PEPP-PT-Projekts auf Sicherheitslücken untersucht. Ich bitte um Zusendung aller Kommunikation, die es in dieser Sache gegeben hat und insbesondere alle Dokumente, in denen Sicherheitslücken aufgeführt sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Hanno Böck
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meiner Kenn…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Hanno Böck
Betreff
Kommunikation zwischen dem BSI und der Uni Paderborn bezüglich Sicherheitslücken in der PEPP-PT-Tracking-App [#184791]
Datum
17. April 2020 11:51
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meiner Kenntnis nach haben Wissenschaftler der Uni Paderborn im Auftrag des BSI eine Beta der Android-App des PEPP-PT-Projekts auf Sicherheitslücken untersucht. Ich bitte um Zusendung aller Kommunikation, die es in dieser Sache gegeben hat und insbesondere alle Dokumente, in denen Sicherheitslücken aufgeführt sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck Anfragenr: 184791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184791 Postanschrift Hanno Böck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Böck, mit Ihrer untenstehenden Anfrage begehren Sie Informationszugang zu Daten Dritter, daher…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Kommunikation zwischen dem BSI und der Uni Paderborn bezüglich Sicherheitslücken in der PEPP-PT-Tracking-App [#184791]
Datum
8. Mai 2020 08:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Böck, mit Ihrer untenstehenden Anfrage begehren Sie Informationszugang zu Daten Dritter, daher ist hier ein Drittbeteiligungsverfahren einzuleiten. Aus diesem Grund ist gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG Ihr IFG-Antrag auch zu begründen. Ihre Begründung wird dem Dritten weitergeleitet, da sie zur Entscheidungsfindung des Dritten beitragen kann. Ich bitte daher um Übersendung einer Begründung. Mit freundlichen Grüßen
Hanno Böck
Sehr geehrte<< Anrede >> Meine Begründung: Die Diskussionen um eine Coronavirus-Trackingapp sehen vo…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Hanno Böck
Betreff
AW: Kommunikation zwischen dem BSI und der Uni Paderborn bezüglich Sicherheitslücken in der PEPP-PT-Tracking-App [#184791]
Datum
11. Mai 2020 11:48
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Meine Begründung: Die Diskussionen um eine Coronavirus-Trackingapp sehen vor, dass idealerweise ein Großteil der Bevölkerung diese App freiwillig installiert. Es erscheint daher offensichtlich, dass ein großes öffentliches Interesse besteht, die Sicherheit einer solchen App zu bewerten. Daher erscheint es mir berechtigt, Informationen über diese Vorgänge zu erhalten und öffentlich zugänglich zu machen, damit potentielle Nutzer einer solchen App sich über die Sicherheit und die dazu stattfindenden Vorgänge informieren können, damit sie eine informierte Entscheidung über die Nutzung treffen können. Meiner Kenntnis nach wird zur Zeit der PEPP-PT-Ansatz nicht weiter verfolgt, ich beantrage aber dennoch einen Zugang zu den Dokumenten, da auch rückwirkend Diskussionen und Vorgänge über zeitweise verfolgte und dann verworfene Ansätze für die öffentliche Diskussion relevant sind. Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck Anfragenr: 184791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184791

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Böck, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Infor…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Kommunikation zwischen dem BSI und der Uni Paderborn bezüglich Sicherheitslücken in der PEPP-PT-Tracking-App [#184791]
Datum
16. Juli 2020 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Böck, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen