Kommunikation zwischen dem FM BW und LfDI BW bezüglich der LIFG-Anfrage "LIFG-Evaluierungsdaten" (Ablehnung durch das FM BW im Aktenzeichen "FM1-0512-2/11")

die Kommunikation zwischen dem FM BW und LfDI BW bezüglich der LIFG-Anfrage "LIFG-Evaluierungsdaten" (Ablehnung durch das FM BW im Aktenzeichen "FM1-0512-2/11")

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. April 2024
  • Frist
    18. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Kommunikation zwischen dem FM …
An Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zwischen dem FM BW und LfDI BW bezüglich der LIFG-Anfrage "LIFG-Evaluierungsdaten" (Ablehnung durch das FM BW im Aktenzeichen "FM1-0512-2/11") [#306367]
Datum
16. April 2024 13:08
An
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Kommunikation zwischen dem FM BW und LfDI BW bezüglich der LIFG-Anfrage "LIFG-Evaluierungsdaten" (Ablehnung durch das FM BW im Aktenzeichen "FM1-0512-2/11")
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306367/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Az.: FM1-0512-2/14 Ministerium für Finanzen, 22.04.2024 Herrn << Antragsteller:in >> << Antrag…
Von
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Betreff
FM: AW - Kommunikation zwischen dem FM BW und LfDI BW bezüglich der LIFG-Anfrage "LIFG-Evaluierungsdaten" (Ablehnung durch das FM BW im Aktenzeichen "FM1-0512-2/11") [#306367]
Datum
22. April 2024 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: FM1-0512-2/14 Ministerium für Finanzen, 22.04.2024 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> CH-<< Adresse entfernt >> Ihre Anfrage vom 16.04.2024 zu "Kommunikation zwischen dem FM BW und LfDI BW bezüglich der LIFG-Anfrage "LIFG-Evaluierungsdaten" (Ablehnung durch das FM BW im Aktenzeichen "FM1-0512-2/11")" [#306367] Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Anfrage vom 16.04.2024 bitten Sie um Übermittlung der "Kommunikation zwischen dem FM BW und LfDI BW bezüglich der LIFG-Anfrage "LIFG-Evaluierungsdaten". Hierzu können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Zwischen dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und dem Finanzministerium fand zu Ihrer Anfrage " LIFG-Antrag "LIFG-Evaluierungsdaten" [#275879], welche Sie über fragdenstaat.de eingereicht hatten, keine Kommunikation statt. Es liegen somit keine amtliche Informationen im Sinne des § 3 Nr. 3 Landesinformationsfreiheitsgesetz vor. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes Klage bei dem Verwaltungsgericht Stuttgart, Postfachanschrift: Postfach 105052, 70044 Stuttgart, Hausanschrift: Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart, elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, entspricht die Antwort des Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg den Tatsachen? https://fragdens…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation zwischen dem FM BW und LfDI BW bezüglich der LIFG-Anfrage "LIFG-Evaluierungsdaten" (Ablehnung durch das FM BW im Aktenzeichen "FM1-0512-2/11")“ [#306367]
Datum
22. April 2024 13:26
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, entspricht die Antwort des Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg den Tatsachen? https://fragdenstaat.de/a/306367/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 306367.pdf Anfragenr: 306367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306367/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation zwischen dem FM BW und LfDI BW bezüglich der LIFG-Anfrage "LIFG-Evaluierungsdaten" (Ablehnung durch das FM BW im Aktenzeichen "FM1-0512-2/11")“ [#306367]
Datum
22. April 2024 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen