Kommunikation zwischen dem LfDI und der Mikroprojekt GmbH bezüglich Sicherheitslücken in mikropro health

Ich bitte um Zusendung aller Kommunikation, die es in dieser Sache gegeben hat („Der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte, Dieter Kugelmann, prüft die Software.“ https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/datenschutz-bei-gesunheitsaemtern-rlp-100.html).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zusendung aller Kommu…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zwischen dem LfDI und der Mikroprojekt GmbH bezüglich Sicherheitslücken in mikropro health [#304026]
Datum
24. März 2024 16:55
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung aller Kommunikation, die es in dieser Sache gegeben hat („Der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte, Dieter Kugelmann, prüft die Software.“ https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/datenschutz-bei-gesunheitsaemtern-rlp-100.html).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304026/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
GZ 900-0004#2024/0013-0104 LfDI - Ihr Antrag über Frag den Staat Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Si…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 900-0004#2024/0013-0104 LfDI - Ihr Antrag über Frag den Staat
Datum
19. April 2024 07:41
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
645,2 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. Mit freundlichen Grüßen