Kommunikation zwischen dem Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der Mikroprojekt GmbH bezüglich Sicherheitslücken in mikropro health

Ich bitte um Zusendung aller Kommunikation, die es in dieser Sache gegeben hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zusendung aller Kommunik…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zwischen dem Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der Mikroprojekt GmbH bezüglich Sicherheitslücken in mikropro health [#304028]
Datum
24. März 2024 17:00
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung aller Kommunikation, die es in dieser Sache gegeben hat.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304028/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Automatische Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Ü…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Automatische Empfangsbestätigung
Datum
25. März 2024 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Kommunikation zwischen dem Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der Mikroprojekt …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Kommunikation zwischen dem Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der Mikroprojekt GmbH bezüglich Sicherheitslücken in mikropro health [#304028]
Datum
25. März 2024 17:15
Status
Az. 18.01/24.013 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. > Antrag nach dem IZG-SH/VIG > > Guten Tag, > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > Ich bitte um Zusendung aller Kommunikation, die es in dieser Sache > gegeben hat. Hiermit teile ich Ihnen mit, dass es keine Kommunikation zwischen dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der Mikroprojekt GmbH bezüglich Sicherheitslücken in mikropro health gegeben hat. Dies ist allerdings auch schon deswegen nicht erstaunlich, weil die Datenschutzaufsichtsbehörde Schleswig-Holstein nicht für die Firma mit einem Sitz außerhalb von Schleswig-Holstein (unseres Wissens in Rheinland-Pfalz) zuständig ist. Wir können nur in unserem Zuständigkeitsbereich tätig werden. Bitte beachten Sie, dass wir für den Fall, dass wir Kommunikation mit der genannten Firma gehabt hätten und diese unserer Zuständigkeit unterläge, zumindest im laufenden Verfahren in der Regel keinen Zugang zu den Unterlagen geben dürften. Dieser Fall liegt hier aber ohnehin nicht vor, da es keine derartige Kommunikation gegeben hat. Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen