Kommunikation zwischen Herrn Schmidbauer und Herrn Karl vom Februar 2022 anlässlich der Firmenvorstellung von "Intellexa"

Anfrage an: ZITiS

die Kommunikation zwischen Herrn Schmidbauer und Herrn Karl vom Februar 2022 anlässlich der Firmenvorstellung von "Intellexa"

[1] https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/predator-spionage-software-101.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Kommunikation zwischen Herrn Schm…
An ZITiS Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zwischen Herrn Schmidbauer und Herrn Karl vom Februar 2022 anlässlich der Firmenvorstellung von "Intellexa" [#268969]
Datum
29. Januar 2023 12:48
An
ZITiS
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Kommunikation zwischen Herrn Schmidbauer und Herrn Karl vom Februar 2022 anlässlich der Firmenvorstellung von "Intellexa" [1] https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/predator-spionage-software-101.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268969/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auskunftsbegehren, Ihre Anfrage vom 29.01.2023 Ihr Zeichen: #268969 Unser Zeichen: RF/22020500 München, 31.01.…
Von
ZITiS
Betreff
AW: Kommunikation zwischen Herrn Schmidbauer und Herrn Karl vom Februar 2022 anlässlich der Firmenvorstellung von "Intellexa" [#268969]
Datum
31. Januar 2023 11:58
Status
Warte auf Antwort
Auskunftsbegehren, Ihre Anfrage vom 29.01.2023 Ihr Zeichen: #268969 Unser Zeichen: RF/22020500 München, 31.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen hiermit den Empfang Ihrer E-Mail vom 29. Januar 2023. Mit freundlichen Grüßen
Auskunftsbegehren, Ihre Anfrage vom 29.01.2023 Ihr Zeichen: #268969 Unser Zeichen: RF/22020500 München, 14.02.…
Von
ZITiS
Betreff
AW: Kommunikation zwischen Herrn Schmidbauer und Herrn Karl vom Februar 2022 anlässlich der Firmenvorstellung von "Intellexa" [#268969]
Datum
14. Februar 2023 08:42
Status
Warte auf Antwort
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Auskunftsbegehren, Ihre Anfrage vom 29.01.2023 Ihr Zeichen: #268969 Unser Zeichen: RF/22020500 München, 14.02.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Mit Ihrer E-Mail vom 29.01.23 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes („IFG“) die Übersendung der Kommunikation zwischen Herrn Schmidbauer und Herrn Karl vom Februar 2022 anlässlich der Firmenvorstellung von „Intellexa“. Zwar haben Sie als „jedermann“ grundsätzlich ein Recht auf Zugang zu bei Behörden des Bundes vorliegenden amtlichen Informationen gemäß § 1 Abs. 1 IFG. Dabei ist nach § 2 Nummer 1 IFG eine amtliche Information jede einem amtlichen Zweck dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, wobei Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, nicht dazu gehören. Es liegen jedoch keine amtlichen Informationen, die Ihrer Anfrage entsprechen, vor. Ein Informationszugang ist daher nicht möglich. Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der fehlenden amtlichen Informationen bitte ich Sie um die Beantwortung…
An ZITiS Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation zwischen Herrn Schmidbauer und Herrn Karl vom Februar 2022 anlässlich der Firmenvorstellung von "Intellexa" [#268969]
Datum
14. Februar 2023 09:02
An
ZITiS
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der fehlenden amtlichen Informationen bitte ich Sie um die Beantwortung einer Frage: Wie fand die Kommunikation dann statt, wenn nicht postalisch? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268969/

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Auskunftsbegehren, Ihre Nachfrage vom 14.02.2023 Ihr Zeichen: #268969 Unser Zeichen: RF/22020500 München, 22.0…
Von
ZITiS
Betreff
AW: Kommunikation zwischen Herrn Schmidbauer und Herrn Karl vom Februar 2022 anlässlich der Firmenvorstellung von "Intellexa" [#268969]
Datum
22. Februar 2023 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
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Auskunftsbegehren, Ihre Nachfrage vom 14.02.2023 Ihr Zeichen: #268969 Unser Zeichen: RF/22020500 München, 22.02.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachfrage deuten wir als eine allgemeine Bürgeranfrage und erteilen Ihnen hiermit eine einfache und kostenlose Auskunft. Die Kommunikation mit Herr Schmidbauer gemäß Ihrer IFG-Anfrage vom 29.01.2023 fand telefonisch statt. Bitte beachten Sie dabei, dass wir zu dieser Auskunft nicht verpflichtet sind. Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Mit freundlichen Grüßen