Kommunikation zwischen Innenministern bezüglich Beweissicherungs- und Dokumentationskräften

Anfrage an: Bundesrat

Berichte über die Erfahrungen bei Beweissicherung- und Dokumentation vom Treffen der Innenminister vom 20.02.1979 in Würzburg (wie beschrieben in „Bereitschaftspolizei heute“ 12/1984)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
Clemens Herzig
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Berichte über di…
An Bundesrat Details
Von
Clemens Herzig
Betreff
Kommunikation zwischen Innenministern bezüglich Beweissicherungs- und Dokumentationskräften [#44950]
Datum
17. Januar 2019 11:52
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Berichte über die Erfahrungen bei Beweissicherung- und Dokumentation vom Treffen der Innenminister vom 20.02.1979 in Würzburg (wie beschrieben in „Bereitschaftspolizei heute“ 12/1984)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Clemens Herzig <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Clemens Herzig << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Clemens Herzig
Bundesrat
Sehr geehrter Herr Herzig, der Bundesrat hat Ihre o. g. Anfrage zuständigkeitshalber an die Innenministerkonferen…
Von
Bundesrat
Betreff
Kommunikation zwischen Innenministern bezüglich Beweissicherungs- und Dokumentationskräften, Ihre Anfrage vom 17.01.2019
Datum
23. Januar 2019 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Herzig, der Bundesrat hat Ihre o. g. Anfrage zuständigkeitshalber an die Innenministerkonferenz abgegeben. Nach unseren Unterlagen gab es am 20.02.1979 in Würzburg keine IMK. Im Frühjahr 1979 hat die IMK nach den hier vorliegenden Tagesordnungen das Thema "Erfahrungen bei Beweissicherungs- und Dokumentation" nicht behandelt. Mit freundlichen Grüßen
Bundesrat
Sehr geehrter Herr Herzig, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen verlangte Information liegt im Bundesrat n…
Von
Bundesrat
Betreff
WG: Kommunikation zwischen Innenministern bezüglich Beweissicherungs- und Dokumentationskräften [#44950]
Datum
23. Januar 2019 14:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Herzig, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen verlangte Information liegt im Bundesrat nicht vor. Ich habe Ihre Anfrage jedoch an die zuständige Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Clemens Herzig
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zwischen Innenministern bezüglic…
An Bundesrat Details
Von
Clemens Herzig
Betreff
AW: WG: Kommunikation zwischen Innenministern bezüglich Beweissicherungs- und Dokumentationskräften [#44950]
Datum
25. März 2019 17:16
An
Bundesrat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zwischen Innenministern bezüglich Beweissicherungs- und Dokumentationskräften“ vom 17.01.2019 (#44950) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Gerne bin ich auch bereit, mein Anliegen direkt mit der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder zu klären, wenn Sie mir einen entsprechenden Kontakt vermitteln. Mit freundlichen Grüßen Clemens Herzig Anfragenr: 44950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Clemens Herzig << Adresse entfernt >>
Bundesrat
Sehr geehrter Herr Herzig, vielen Dank für Ihre Mail. Sofern Sie es wünschen, kann ich ergänzend zu meiner Mail v…
Von
Bundesrat
Betreff
AW: WG: Kommunikation zwischen Innenministern bezüglich Beweissicherungs- und Dokumentationskräften [#44950]
Datum
29. März 2019 13:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Herzig, vielen Dank für Ihre Mail. Sofern Sie es wünschen, kann ich ergänzend zu meiner Mail vom 23.01.2019 gerne einen das Auskunftsbegehren voraussichtlich ablehnenden Bescheid erlassen. Da der Bundesrat die begehrten Informationen nicht hat, kann er über sie auch nicht verfügen. Der Anspruch nach IFG richtet sich nur auf Informationen, die die entsprechende Behörde als Information hat. Die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder ist keine Bundesbehörde. Der Bundesrat kann auf ihre Entscheidung auch keinen Einfluss nehmen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich wissen ließen, ob Sie auf der Bescheidung durch den Bundesrat bestehen. Mit freundlichen Grüßen

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Clemens Herzig
Hallo Herr Neumann, vielen Dank für Ihre Antwort. Ein Ablehnungsbescheid wird nicht notwendig sein. Ich sehe die A…
An Bundesrat Details
Von
Clemens Herzig
Betreff
AW: WG: Kommunikation zwischen Innenministern bezüglich Beweissicherungs- und Dokumentationskräften [#44950]
Datum
29. März 2019 17:38
An
Bundesrat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Herr Neumann, vielen Dank für Ihre Antwort. Ein Ablehnungsbescheid wird nicht notwendig sein. Ich sehe die Anfrage hiermit als beendet und abgelehnt an. ... Mit freundlichen Grüßen Clemens Herzig Anfragenr: 44950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Clemens Herzig << Adresse entfernt >>