Kommunikation zwischen Innenminstern bezüglich Beweissicherungs- und Dokumentationskräften

- Schreiben des Hessischen Ministers des Inneren vom 19.09.1976 über den Einsatzzweck der BeDo-Trupps (wie beschrieben in „Bereitschaftspolizei heute“ 12/1984)
- Berichte über die Erfahrungen bei Beweissicherung- und Dokumentation vom Treffen der Innenminister vom 20.02.1979 in Würzburg (wie beschrieben in „Bereitschaftspolizei heute“ 12/1984)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Januar 2019
  • Frist
    16. Februar 2019
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Clemens Herzig
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Schreiben d…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Clemens Herzig
Betreff
Kommunikation zwischen Innenminstern bezüglich Beweissicherungs- und Dokumentationskräften [#35794]
Datum
13. Januar 2019 22:25
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Schreiben des Hessischen Ministers des Inneren vom 19.09.1976 über den Einsatzzweck der BeDo-Trupps (wie beschrieben in „Bereitschaftspolizei heute“ 12/1984) - Berichte über die Erfahrungen bei Beweissicherung- und Dokumentation vom Treffen der Innenminister vom 20.02.1979 in Würzburg (wie beschrieben in „Bereitschaftspolizei heute“ 12/1984)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Clemens Herzig <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Clemens Herzig << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Clemens Herzig
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Ihre Anfrage vom 13.01.2019 / Fristverlängerung Sehr geehrter Herr Herzig, Ihre Anfrage vom 13.01.2019 befindet s…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 13.01.2019 / Fristverlängerung
Datum
15. Februar 2019 15:11
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Herzig, Ihre Anfrage vom 13.01.2019 befindet sich aufgrund der Historizität der von Ihnen begehrten Informationen derzeit noch in Bearbeitung. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Ihr Antrag vom 13.01.2019 / Kommunikation zwischen den Innenministern bzgl. Beweissicherungs- und Dokumentationskr…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
Ihr Antrag vom 13.01.2019 / Kommunikation zwischen den Innenministern bzgl. Beweissicherungs- und Dokumentationskräfte
Datum
27. Februar 2019 15:01
Status
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Sehr geehrter Herr Herzig, mit Schreiben vom 13.01.2019 begehren Sie die Übersendung des Schreibens des Hessischen Ministers des Inneren vom 19.09.1976 über den Einsatzzweck der BeDO-Trupps sowie der Berichte über Erfahrungen bei der Beweissicherung und Dokumentation von einem Treffen der Vertreter der Länder und des Bundes am 20.02.1979 in Würzburg. Dabei handelt es sich um amtliche Informationen im Verfügungsbereich des Landespolizeipräsidiums, auf das die Vorschriften über den Informationszugang nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes nicht anzuwenden sind (§ 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG i.V.m. § 91 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung). Letztlich handelt es sich bei den von Ihnen begehrten Informationen auch nicht um Umwelt- oder Verbraucherinformationen, sodass die von Ihnen in der Anfrage zitierten Rechtsgrundlagen nicht einschlägig sind. Mit freundlichen Grüßen