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Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung: Aktuelle Beschaffungsleitfäden und Monitoringbericht

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Alle aktuellen Beschaffungsleitfäden der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung.

Auf der Internetseite der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung heißt es, sie erstelle Beschaffungsleitfäden (http://www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Allgemeines/allgemeines_node.html), leider stehen diese aber nicht auf der Internetseite zum Download bereit (ausgenommen zwei kurze Leitfäden Elektromobilität und Ressourceneffizienz aus den Jahren 2014 und 2015).

2. Falls vorhanden, schicken Sie mir bitte außerdem den Monitoringbericht 2018 der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle aktuellen B…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung: Aktuelle Beschaffungsleitfäden und Monitoringbericht [#163690]
Datum
13. August 2019 11:33
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle aktuellen Beschaffungsleitfäden der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung. Auf der Internetseite der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung heißt es, sie erstelle Beschaffungsleitfäden (http://www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Allgemeines/allgemeines_node.html), leider stehen diese aber nicht auf der Internetseite zum Download bereit (ausgenommen zwei kurze Leitfäden Elektromobilität und Ressourceneffizienz aus den Jahren 2014 und 2015). 2. Falls vorhanden, schicken Sie mir bitte außerdem den Monitoringbericht 2018 der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage mit dem Betreff " Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung: Akt…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung: Aktuelle Beschaffungsleitfäden und Monitoringbericht [#163690]
Datum
14. August 2019 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage mit dem Betreff " Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung: Aktuelle Beschaffungsleitfäden und Monitoringbericht [#163690]" ist am 13.08.2019 in unserem Hause eingegangen und befindet sich derzeit in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegender Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag in obiger Sache wird heute auch per Post an…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung: Aktuelle Beschaffungsleitfäden und Monitoringbericht [#163690]; Unser Aktenzeichen: Z13.11-070305/12/2019
Datum
11. September 2019 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegender Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag in obiger Sache wird heute auch per Post an Sie geschickt. Mit freundlichen Grüßen
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