Komplexsanierung Geschwister-Scholl Grundschule (Elsbethstr. 1) in Leipzig

Anfrage an: Stadt Leipzig

Im Rahmen der Haushaltsplanung (Verpflichtungsermächtigung) der Stadt Leipzig ist dokumentiert - Seite 382 ff. {https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.2_Dez2_Finanzen/20_Stadtkaemmerei/Haushalt/Haushaltsplan_2021_2022/Haushaltsplan-2021_2022_Band-2_Gesamthaushalt.pdf}, dass die Geschwister-Scholl Grundschule in Leipzig vollumfänglich modernisiert werden soll.

Bitte teilen Sie mit:
- Welche Entscheidungen begründen einen "erneuten" Aufschub des Starts der Komplexsanierung der GS-Grundschule?
- Wann wird ein verbindlicher Start der Komplexsanierung mit den bereits gebundenen Haushaltsmitteln der Jahre 2022-2025 an die Schulleitung kommuniziert?
- Welche Aktivitäten plant die Stadt Leipzig zum weiteren Vorgehen?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2022
  • Frist
    29. Juli 2022
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Ron Klas
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr …
An Stadt Leipzig Details
Von
Ron Klas
Betreff
Komplexsanierung Geschwister-Scholl Grundschule (Elsbethstr. 1) in Leipzig [#252230]
Datum
27. Juni 2022 15:46
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen der Haushaltsplanung (Verpflichtungsermächtigung) der Stadt Leipzig ist dokumentiert - Seite 382 ff. {https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.2_Dez2_Finanzen/20_Stadtkaemmerei/Haushalt/Haushaltsplan_2021_2022/Haushaltsplan-2021_2022_Band-2_Gesamthaushalt.pdf}, dass die Geschwister-Scholl Grundschule in Leipzig vollumfänglich modernisiert werden soll. Bitte teilen Sie mit: - Welche Entscheidungen begründen einen "erneuten" Aufschub des Starts der Komplexsanierung der GS-Grundschule? - Wann wird ein verbindlicher Start der Komplexsanierung mit den bereits gebundenen Haushaltsmitteln der Jahre 2022-2025 an die Schulleitung kommuniziert? - Welche Aktivitäten plant die Stadt Leipzig zum weiteren Vorgehen? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Ron Klas Anfragenr: 252230 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/252230/upload/66081dde7fd2906f14448c9c2c59d50e7e2b7134/ Postanschrift Ron Klas << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ron Klas
Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig / sächs. UIG Sehr geehrter Herr Klas, Ihren …
Von
Stadt Leipzig
Betreff
AW: Komplexsanierung Geschwister-Scholl Grundschule (Elsbethstr. 1) in Leipzig [#252230]
Datum
28. Juni 2022 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig / sächs. UIG Sehr geehrter Herr Klas, Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig zur Komplexsanierung Geschwister-Scholl Grundschule (Elsbethstr. 1) in Leipzig haben wir an das Amt für Schule weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Amt für Schule Tel. 0341/ 123 1289 (Sekretariat) oder E-Mail <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Leipzig
Anfragenr: 252230 - Komplexsanierung Geschw.-Scholl-GS Sehr geehrter Herr Klas, in den vergangenen zwölf Monaten …
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Anfragenr: 252230 - Komplexsanierung Geschw.-Scholl-GS
Datum
8. Juli 2022 12:26
Status
Sehr geehrter Herr Klas, in den vergangenen zwölf Monaten wurde vom Amt für Schule die Schul- und Kitabaustrategie mit der Beschlussvorlagen-Nr. VII-DS-07361 erarbeitet. Sie beschreibt das strukturierte Vorgehen der Investitionsplanung im Schul- und Kitabau. Unter großen finanziellen und personellen Anstrengungen wurden in den vergangenen Jahren Schul- und Kitagebäude geplant und errichtet sowie ertüchtigt und erweitert. Die Herausforderungen der stark wachsenden Stadt Leipzig sind und bleiben groß. Im Schulbau sind zunächst noch viele Schulneubauten notwendig, um den wachsenden Schülerzahlen, insbesondere im weiterführenden Bereich, entsprechen zu können. Gleichzeitig stehen viele dringende Sanierungen von Schulgebäuden wie die der Geschwister-Scholl-Schule an. Um fundierte Aussagen hinsichtlich Realisierungszeiträumen und damit verbunden zu den benötigten finanziellen und personellen Ressourcen treffen zu können und insbesondere Auslagerungsabhängigkeiten zu berücksichtigen, war es notwendig, entsprechende Strategien für den Schul- und Kitabau zu entwickeln. Die Geschwister-Scholl-Schule ist in der Strategie einem Block zugeordnet. Maßnahmen, welche Blöcken angehören, sind am höchsten priorisiert, da eine Verschiebung einzelner Projekte teilweise zum kompletten Entfall von Maßnahmen führen würde. Weiterhin ist dem Block die H.-Kroch-Schule zugeordnet, welche einen noch höheren Sanierungsstau aufweist und aus diesem Grund für die Sanierung früher als die Geschwister-Scholl-Schule eingeordnet ist. Der Schulneubau an der Max-Liebermann / Knöflerstraße gehört ebenfalls zum Maßnahmenblock. Da beide Sanierungsobjekte ein Auslagerungsobjekt benötigen, eine Sanierung kann nicht im beschulten Zustand vorgenommen werden, wurde der Schulneubau vorgezogen und der Sanierung beider Grundschulen vorangestellt. Der fertige Neubau wird vor einer Nutzung als neue Grundschule nacheinander als Auslagerungsobjekt erst für die H.-Kroch-Schule und im Anschluss für die Geschwister-Scholl-Schule genutzt. Sobald die Vorlage durch den Stadtrat bestätigt wird, können die Realisierungszeiträume an die jeweiligen Schulleitungen kommuniziert werden. Bis dahin werden an der Geschwister-Scholl-Schule fortlaufend werterhaltende Maßnahmen in entsprechend notwendigem Umfang und in Rücksprache mit der Schulleitung durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen