Kondensstreifen oder nicht?!

Informationen über Flugrouten über Ostwestfalen-Lippe (Lippstadt/Paderborn), z.B. am 12. Februar 2022 morgens zwischen 6 und 10 Uhr, bzw. über die Emissionen von am Himmel sichtbaren Stoffen jenseits von Wasserdampf. Der Hintergrund meiner Anfrage: Zahllose Kondensstreifen vor dem zunächst noch strahlend blauen Himmel, die sich nicht auflösen, sondern über Die Zeit zu einem dichten Wolkengewirr sich ausbreiten und zu einer dichten, die Sonne verdeckenden Wolkendecke werden. Der Prozess wurde von mir fotografisch festgehalten. Es handelt sich bei dieser Art von Flugzeugemissionen garantiert nicht um Kondensstreifen, da diese sich m. W. auflösen müssten. Ich bitte um Aufklärung über dieses für mich und andere im Dorf sehr Besorgnis erregende Umweltphänomens durch Sie, oder um Weiterleitung an eine für die Beantwortung zuständige Behörde oder Einrichtung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Paderborn - Umweltamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kondensstreifen oder nicht?! [#240665]
Datum
12. Februar 2022 12:26
An
Kreis Paderborn - Umweltamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über Flugrouten über Ostwestfalen-Lippe (Lippstadt/Paderborn), z.B. am 12. Februar 2022 morgens zwischen 6 und 10 Uhr, bzw. über die Emissionen von am Himmel sichtbaren Stoffen jenseits von Wasserdampf. Der Hintergrund meiner Anfrage: Zahllose Kondensstreifen vor dem zunächst noch strahlend blauen Himmel, die sich nicht auflösen, sondern über Die Zeit zu einem dichten Wolkengewirr sich ausbreiten und zu einer dichten, die Sonne verdeckenden Wolkendecke werden. Der Prozess wurde von mir fotografisch festgehalten. Es handelt sich bei dieser Art von Flugzeugemissionen garantiert nicht um Kondensstreifen, da diese sich m. W. auflösen müssten. Ich bitte um Aufklärung über dieses für mich und andere im Dorf sehr Besorgnis erregende Umweltphänomens durch Sie, oder um Weiterleitung an eine für die Beantwortung zuständige Behörde oder Einrichtung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240665/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Paderborn - Umweltamt
Sehr Antragsteller/in Informationen oder Daten zu der Anfrage liegen mir leider nicht vor, eine Behörde die über…
Von
Kreis Paderborn - Umweltamt
Betreff
Betreff: Kondensstreifen oder nicht?! [#240665]
Datum
14. Februar 2022 14:17
Status
Warte auf Antwort
image017.png
184 Bytes
image018.png
177 Bytes
image019.png
181 Bytes
image020.png
11,3 KB
image021.png
708 Bytes
image022.png
370 Bytes
image023.jpg
16,3 KB
image024.png
1,2 KB


Sehr Antragsteller/in Informationen oder Daten zu der Anfrage liegen mir leider nicht vor, eine Behörde die über diese Informationen verfügt ist mir nicht bekannt.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Anfrage. …
An Kreis Paderborn - Umweltamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Betreff: Kondensstreifen oder nicht?! [#240665]
Datum
30. April 2022 20:18
An
Kreis Paderborn - Umweltamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Anfrage. Wahrscheinlich ist Ihnen bekannt, dass es, beispielsweise vom Umweltbundesministerium, ein Statement von 2011 gibt, in dem die Existenz von Geoingeneering, also "großmaßstäblichen Eingriffen in natürliche Vorgänge" technisch als Möglichkeit existiert. Z.B ist es möglich, Stoffe in die Atmosphäre auszubringen, um die Intensität der Sonneneinstrahlung zu manipulieren. Die Geoingeneering-Techiken seien jedoch für einen Erfolg auf Langfristigkeit und globale flächenmäßige Anwendung angewiesen, und das sei viel zu teuer und in seinen ökologisch-gesundheitlichen Folgen auch gar nicht untersucht und darum nicht anwendbar. Nehme ich dieses Argument und den Zeitpunkt - 2011 - zusammen, so drängt sich mir stark der Eindruck auf, dass dieses Statement von damals angesichts sich seitdem rasant verändert habender ökonomischer, ökologischer und politischer Interessenlagen einer Revision und Neubetrachtung bedürfte. Denn es ist ein Argument des Good Will und der Machbarkeit - die Folgen von Chemtrails wären nicht untersucht, und darum würde die Technik nicht angewendet, und Chemtrais bedürften einer überregionalen, ja: übernationalen Zusammenarbeit und Finanzierung - diese Argumente (Good Will und Machbarkeit) verlieren heute, über zehn Jahre später, ihre Grundlage, wenn man sich vor Augen hält, dass 2.1. inzwischen mit nationaler wie übernationaler Billigung, ja Anordnung, noch im experimentellen Versuchsstadium befindliche Injektionsstoffe auf die Gesamtbevölkerung der Erde angewendet werden und 2.2. billionenschweren Unternehmer hohe Geldbeträge spenden (alleine die Bill & Melinda Gates-Stiftung 4 Milliarden US-Dollar jährlich), um Forschung und Entwicklung auf von ihnen propagierten Wirtschaftszweigen und Wissenschaftsfeldern zu unterstützen und voran zu treiben - zu denen namentlich auch der Schutz des Klimas, beispielsweise durch Geoingeneering, gehört. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, 2022 erneut zu überprüfen und zu messen, gerne in Zusammenarbeit mit anderen Instituten wie dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrttechnik, dem Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz, den anderen Landesministerien für Umwelt etc., ob es sich um Chemtrails, die Aluminiumoxid, Aluminium oder andere Chemikalien enthalten, handelt, ob überregional-übernationale Interessen bestehen, die Sonneneinstrahlung zu reduzieren (die Bill & Melinda Gates Stiftung nennt dies Projekt ganz explizit), ob es militärische Interessen anderer Nationen mit Stützpunkten in Deutschland gibt, die damit in Verbindung zu bringen wären, und, und, und... Eine Ahnung von mir ist, dass Sie selber gar nicht informiert sein könnten und auch nicht werden, was inzwischen am Himmel an Geoingeneering schon alles Wirklichkeit und Alltagspraxis geworden ist, weil Ihr Institut und unsere Bundesregierung angehalten sind, dort nicht hinzugucken und sich auf Good-Will-Denken in ökonomischer und vor allem auch ökologisch-gesundheitlicher Hinsicht zu verlassen - da schließlich nicht sein kann, was nicht sein darf. Darum stelle ich hiermit die Anfrage an Sie, ob die Aussage, Geoingeneering in Form von Chemtrails sei zwar technisch möglich, aber aus ökonomischer und ethischer, nämlich ökologisch-gesundheitlicher Sicht nicht vorstellbar, nach Überprüfung immer noch zutrifft, oder inzwischen durch die Realität falsifiziert worden sein könnte - und ob Geoingeneering in der Praxis am Ende nicht längst Wirklichkeit geworden sein könnte, entgegen ursprünglich anderslautender Absichten von vor 10 Jahren? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreis Paderborn - Umweltamt
Sehr << Antragsteller:in >> zu der von Ihnen vorgetragenen Anfrage liegen mir keine Informationen vor…
Von
Kreis Paderborn - Umweltamt
Betreff
AW: Betreff: Kondensstreifen oder nicht?! [#240665]
Datum
3. Mai 2022 08:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu der von Ihnen vorgetragenen Anfrage liegen mir keine Informationen vor die ich im Rahmen des UIG/IFG übermitteln könnte.