Konditionen des neuen JugendticketBWs zum 1. Dezember als vergünstigtes Deutschlandticket im Hinblick auf § 3 Abs. 4 der neuen EVO
<< Antragsteller:in >> Informationen rund um die rechtlichen Konsequenzen für Verkehrsverbünde und Privatpersonen mit abgeschlossenen Verträgen und die Durchführbarkeit des automatischen Wechsels vom JugendticketBW auf das Deutschlandticket überhaupt im Hinblick auf die Fahrgastrechte im öffentlichen Nahverkehr
Hintergrund:
in den FAQs zur neuen Änderung des JugendticketBWs (https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/oepnv/verkehrsverbuende-tarife/jugendticketbw)[Mirror: http://web.archive.org/web/20230823122047/https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/oepnv/verkehrsverbuende-tarife/jugendticketbw] wird beschrieben, dass das Ticket automatisch durch ein vergünstigtes Deutschlandticket ersetzt werden soll.
In weiten Teilen stellt das zwar einen Vorteil dar und wird auch als solcher beworben. Mit Änderung der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) ist das Deutschlandticket nun jedoch in einer Sonderposition. § 3 erlaubt etwa für erheblich ermäßigte Tickets den Ausschluss von Rechten wie etwa dem Umstieg auf einen Fernverkehrszug mit abschließender Erstattung der Mehrkosten durch den Vertragspartner, den ticketausstellenden Verkehrsverbund. Dabei bezeichnet Abs. 4 das Deutschlandticket explizit als erheblich ermäßigtes Ticket.
Wenn nun das nochmals vergünstigte Deutschlandticket, das JugendticketBW, eingeführt wird << Antragsteller:in >> welche Konsequenzen hat das für junge Menschen in Baden-Württemberg, die bisher noch volle Fahrgastrechte genießen?
Ferner stellt sich die Frage nach den zivilrechtlichen Verpflichtungen der Verkehrsverbünde, mit welchen viele junge Menschen einen Jahresvertrag abgeschlossen haben. Darf hier einseitig der Verkehrsverbund das Ticket verschlechtern?
Wie sähe das im genauen Fall aus? Muss der Verkehrsverbund unter dem Umstand, dass das Ticket nicht weiter die vollen Fahrgastrechte gewährt, die Kund:innen um eine Zustimmung bitten und das Ticket ggf. zu den alten Konditionen beibehalten? Oder hat er im Zweifelsfall trotz der Einschränkung des § 3 Abs. 4 EVO für die Erstattung von Fernverkehrstickets aufzukommen?
Ergänzend:
Am 21. August 2023 stellte ich die gleiche Frage an die Pressestelle. Bis heute (über 2 Woche später) blieb eine Antwort aus. Ich möchte darauf verweisen, dass hier ein Auskunftsrecht nach § 4 PresseG BW bestand. Wäre eine Antwort zeitnah erfolgt, so hätte ich diese Anfrage nicht stellen müssen << Antragsteller:in >> bitte bedenken Sie intern doch den beidseitigen Mehraufwand ihrer Handlungen.
Ergebnis der Anfrage
Laut Verkehrsministerium handelt es sich bei den angefragten Informationen nicht um solche die in amtlicher Form vorliegen.
Eine Antwort erhielt ich dennoch:
Die automatische Umstellung des JugendticketBW auf das rabattierte
Deutschlandticket erfolgt im Kundeninteresse und im Interesse einfacher Verfahren
damit möglichst alle Kundinnen und Kunden rechtzeitig ihr neues Ticket erhalten.
Landesweit müssen rund 600.000 Tickets umgestellt werden. Das Tarifprodukt
JugendticketBW wird zum Ende November 2023 von den Verbünden eingestellt, da
dessen Finanzierung zum Ende November endet. Insofern ist eine Fortsetzung der
Abolaufzeit über diesen Zeitpunkt hinaus nicht möglich.
Die Ausgestaltung der operativen Umsetzung der Umstellung obliegt dabei den
Vertriebsorganisationen, bzw. deren Abocentern. Diese werden die Umstellung
selbstverständlich rechtskonform vornehmen. Aufgrund der Umstellung des Vertrags
auf ein neues Tarifprodukt besteht ein Sonderkündigungsrecht. Kunden, die eine
Umstellung auf das rabattierte Deutschlandticket nicht wünschen, können ohne
Nachberechnung, also ohne finanzielle Nachteile, zum Termin der Produktumstellung
am 1. Dezember 2023 kündigen. Die entsprechenden Informationen hierzu werden
die Vertriebsorganisationen rechtzeitig an ihre Kunden übermitteln. Somit wird
niemand schlechter gestellt.
Dieses Vorgehen entspricht der gängigen Praxis bei Vertragsumstellungen.
Gesonderte Weisungen hierzu ergingen nicht, sodass diesbezüglich keine
Aufzeichnungen vorliegen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. September 2023
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10. Oktober 2023
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