Konditionen des öffentlichen WLANs am Max-Rieple-Platz

Anfrage an: Stadt Donaueschingen

Zu welchen Konditionen wurde das öffentliche WLAN auf dem Max-Rieple-Platz realisiert?
Ist der Standpunkt an den Anbieter vermietet oder zahlt die Stadt für den Service?
Warum hat man sich für diesen Anbieter entschieden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2016
  • Frist
    26. März 2016
  • Ein:e Follower:in
Alexander Votteler
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu welchen Kon…
An Stadt Donaueschingen Details
Von
Alexander Votteler
Betreff
Konditionen des öffentlichen WLANs am Max-Rieple-Platz [#15837]
Datum
25. Februar 2016 22:15
An
Stadt Donaueschingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zu welchen Konditionen wurde das öffentliche WLAN auf dem Max-Rieple-Platz realisiert? Ist der Standpunkt an den Anbieter vermietet oder zahlt die Stadt für den Service? Warum hat man sich für diesen Anbieter entschieden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Alexander Votteler <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Votteler
Stadt Donaueschingen
Sehr geehrter Herr Votteler, hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer unten stehenden Anfrage. Wir werden den Sach…
Von
Stadt Donaueschingen
Betreff
WG: Konditionen des öffentlichen WLANs am Max-Rieple-Platz [#15837]
Datum
26. Februar 2016 12:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Votteler, hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer unten stehenden Anfrage. Wir werden den Sachverhalt prüfen und Ihnen fristgerecht eine Rückmeldung geben. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Donaueschingen
Sehr geehrter Herr Votteler, Ihre Fragen zum öffentlichen W-LAN auf dem Max-Rieple-Platz beantworten wir Ihnen fo…
Von
Stadt Donaueschingen
Betreff
WG: Konditionen des öffentlichen WLANs am Max-Rieple-Platz [#15837]
Datum
23. März 2016 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Votteler, Ihre Fragen zum öffentlichen W-LAN auf dem Max-Rieple-Platz beantworten wir Ihnen folgend: Zu Frage 1 - Zu welchen Konditionen wurde das öffentliche WLAN auf dem Max-Rieple-Platz realisiert? Da es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Anbieters handelt, können wir Ihnen diese Frage leider nicht beantworten. Diese Informationen sind geschützt nach § 6 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes. Zu Frage 2 - Ist der Standpunkt an den Anbieter vermietet oder zahlt die Stadt für den Service? Die Stadtverwaltung Donaueschingen zahlt für den Service des Anbieters. Zu Frage 3 - Warum hat man sich für diesen Anbieter entschieden? Die angebotenen Bedingungen vor allem bzgl. der Absicherung für die Stadt (z.B. hinsichtlich den Themen Störerhaftung und Contentfilter) haben den Ausschlag gegeben. Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Donaueschingen, Amt Kultur, Tourismus und Marketing, Sachgebiet Tourismus und Marketing, Karlstr. 58, 78166 Donaueschingen erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen