Konfessionen auf Geburtsurkunden

Bitte teilen Sie mir mit, ob und wie die aktuelle Konfession einer Person auf der Abschrift seiner Abstammungsurkunde ausgewiesen werden kann.

Hierbei geht es insbesondere um Abschriften von Abstammungsurkunden/Internationalen Geburtsurkunden in denen bspw die Konfession der Eltern als katholisch wiedergegeben wird, das heranwachsende Kind oder die Eltern zu einem späteren Zeitpunkt jedoch Muslime sind und die Urkunde zwecks Eheschließung im Ausland mit einer Muslimin genutzt werden soll, die aufgrund des ausländischen Landesrechts jedoch keinen Nichtmuslim heiraten darf. Ist es möglich die weiteren Bemerkungen/Anmerkungen in der Urkunde oder die Geburtseintragungen so zu ergänzen, dass diese die aktuelle Konfession aufführen?

Die Vorlage der Urkunde ohne Bemerkungen würde vermutlich zur Ablehnung des Eheschließungsantrags im Ausland führen, da hier darauf geschlossen wird das die Konfession der Eltern auch die aktuelle Konfession der in der Abstammungsurkunde genannten Person ist. Die Beschaffung entsprechender Nachweise über die aktuelle (von den Eltern abweichende) Konfession gestaltet sich im In und Ausland schwierig und stellt hierbei eine Härte dar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. September 2023
  • Frist
    6. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mir mit, ob und w…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Konfessionen auf Geburtsurkunden [#287566]
Datum
3. September 2023 18:29
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, ob und wie die aktuelle Konfession einer Person auf der Abschrift seiner Abstammungsurkunde ausgewiesen werden kann. Hierbei geht es insbesondere um Abschriften von Abstammungsurkunden/Internationalen Geburtsurkunden in denen bspw die Konfession der Eltern als katholisch wiedergegeben wird, das heranwachsende Kind oder die Eltern zu einem späteren Zeitpunkt jedoch Muslime sind und die Urkunde zwecks Eheschließung im Ausland mit einer Muslimin genutzt werden soll, die aufgrund des ausländischen Landesrechts jedoch keinen Nichtmuslim heiraten darf. Ist es möglich die weiteren Bemerkungen/Anmerkungen in der Urkunde oder die Geburtseintragungen so zu ergänzen, dass diese die aktuelle Konfession aufführen? Die Vorlage der Urkunde ohne Bemerkungen würde vermutlich zur Ablehnung des Eheschließungsantrags im Ausland führen, da hier darauf geschlossen wird das die Konfession der Eltern auch die aktuelle Konfession der in der Abstammungsurkunde genannten Person ist. Die Beschaffung entsprechender Nachweise über die aktuelle (von den Eltern abweichende) Konfession gestaltet sich im In und Ausland schwierig und stellt hierbei eine Härte dar.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287566/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Guten Tag, ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte: In der Regel genügt zum Nachweis de…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Konfessionen auf Geburtsurkunden [#287566]
Datum
22. September 2023 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte: In der Regel genügt zum Nachweis der Abstammung im Zusammenhang mit der Prüfung der Ehevoraussetzungen anlässlich einer Eheschließung im Ausland die Vorlage einer Geburtsurkunde oder eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Geburtenregister. Geburtsurkunden werden seit Inkrafttreten des Dritten Personenstandsrechtsänderungsgesetzes vom 19. Oktober 2022 ab 1. November 2022 nach dem beigefügten Muster ohne Angabe einer Religionszugehörigkeit (weder beim Kind noch bei den Eltern) ausgestellt. Personen mit Geburtsurkunden älteren Datums, in denen die Religionszugehörigkeit noch eingetragen ist, könnten beim Standesamt die Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde beantragen. Bei mehrsprachigen Auszügen aus den Personenstandsregistern nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern (BGBl. 1997 II S. 774) ist generell keine Angabe hinsichtlich der Religionszugehörigkeit vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen