Konformität zwischen STVGO und Poilzei
in wie weit wird es geregelt, dass Polizisten ihre Fahrzeuge als im Dienst/Einsatz befinden kenntlich machen, wenn diese im Halteverbot stehen?
Und wenn dies nicht passiert, wieso? Bzw. welche Möglichkeit hat der Bürger dies zu evaluieren?
(z.B. wenn er geparkt oder blockiert wird und weder Warnblinker noch Blaulicht ersichtlich sind)
Gelten Ausnahmen von der STVGO für Polizisten wenn diese NICHT im Einsatz sind? Falls ja, welche wären dies?
Ist die Herausgabe/Vorlage einer Dienstkarte/Dienstausweis verpflichtend?
Gibt es Leitfäden? Können diese - falls vorhanden - mir, bzw. der Öffentlichkeit bereit gestellt werden?
Antwort verspätet
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Datum29. August 2023
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3. Oktober 2023
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