Konkrete allgemeine Kriterien für die Befreiung von der Schulpflicht nach § 60 Abs. 2 Nr. 4 des Schulgesetzes
ich bin, eine Bürgerin des Landes Rheinland-Pfalz.
Ich interessiere mich für die konkreten Kriterien für die Befreiung vom Schulbesuch nach § 60 Abs. 2 Nr. 4 des Schulgesetzes.
Ich bin der Meinung, dass diese Kriterien klar und eindeutig definiert sein müssen, um staatlicher Willkür vorzubeugen und die Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten. Leider konnte ich hierzu keinerlei Angaben oder Richtlinien finden.
Daher bitte ich Sie, mir die konkreten Kriterien für die Befreiung vom Schulbesuch nach § 60 Abs. 2 Nr. 4 des Schulgesetzes schriftlich und zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Konkret beantrage ich folgende Informationen:
Welche Kenntnisse und Fähigkeiten müssen nach Auffassung des Ministeriums vorliegen, um als anderweitig hinreichend ausgebildet zu gelten?
Welche konkrteten Nachweise sind erforderlich, um diese Kenntnisse und Fähigkeiten zu belegen?
Welchen Umfang muss die anderweitige Ausbildung mindestens haben?
Bleiben Sie bei diesen Fragen bitte nicht zu abstrakt sondern so nachvollziehbar, dass man als Eltern in die Position gelangt die eigene Situation zu planen oder einzuschätzen, gerne können Sie mir konkrete Beispiele für Kenntnisse und Fähigkeiten nennen, die nach Auffassung des Ministeriums erforderlich sind, um als anderweitig hinreichend ausgebildet zu gelten. Diese sind jedoch dann sicherlich nicht als abschließend zu verstehen?
Wie oft findet eine Überprüfung der anderweitigen Bildung statt?
Wo kann man die Kriterien nachlesen?
Wer hat sie festgelegt?
Welche sachlichen und fachlichen Informationen, insbesondere Studien, liegen diesen Kriterien zugrunde?
Wie werden die Kriterien evaluiert?
Wie wird evaluiert, dass Schüler an Schulen diese Kriterien ebenfalls erfüllen?
Wie viele Schüler an allgemeinbildenden Schulen erfüllen die Kriterien im Einzelnen?
Wie viele Schüler machen jährlich von dieser Befreiung gebrauch?
Ich bitte Sie, mir diese Informationen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang dieser Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Anfrage erfolgreich
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Datum9. November 2023
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12. Dezember 2023
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