konkrete Auswirkungen von Notstandsgesetzen für Pflegekräfte
Gelten gegenüber Pflegekräften (z.B. Krankenschwestern) im Krisenfall (z.B. Epidemie) Regelungen (z.B. Notstandsgesetze), die massive Eingriffe in die Grundrechte der Pflegekräfte bedeuten (z.B. Zwangskasernierung im Krankenhaus, Kommunikationsverbote, Aushebeln der Arbeitszeitgesetzte, Eingriffe in geltende Weisungsbefugisse, Aushebeln des Aufenthaltsrechtes, Eingriffe in die Familienführung, Zwangsdienste, etc.)?
Wer würde für die Einhaltug z.B. einer Zwangskasernierung oder eines Kommunikationsverbotes sorgen? Sicherheitsdienste? Mit Waffengewalt?
Wo sind die Regeln, nach denen solche Eingriffe in die Grundrechte möglichen sind, definiert?
Ergebnis der Anfrage
Man könnte die Anfrage als indirekt beantwortet betrachten.
Der in der Antwort genannte Paragraph beschreibt, dass dem medizinischen Personal u.A. folgende Grundrechte entzogen werden: Recht auf körperliche Unversehrtheit, Wahl des Arbeitsplatzes, Bewegungsfreiheit.
Zudem hat die Realität die Anfrage inzwischen überholt und zeigt: Unwirksamkeit des BDSG, da zum Aufspüren und Zwangsrekrutieren des medizinischen Personals die Handydaten der Bevölkerung flächendeckend ausgewertet werden. Das medizinische Personal wird trotz Infektion zur Arbeit gezwungen. Einweg-Schutzausrüstung muss teilweise mehrfach wiederverwendet werden. Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist hier und jetzt gleich wie früher zur NS-Zeit oder aktuell in Nord-Korea.
Die Dokumentation bei der Behandlung von Patienten wurde teilweise abgeschafft und die Beweislast auf das medizinische Personal verschoben. Krankenpflege wird inzwischen vielerorts durch ungeschultes Hilfs-Personal in der unbezahlten Freizeit geleistet.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum25. Februar 2020
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27. März 2020
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