Konkretisierung von Hochwasserwarnungen in NINA

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider finde ich die Hochwasserwarnungen in NINA immer sehr unkonkret, da hier bei bereits einer Pegelüberschreitung ja das ganze Bundesland gewarnt wird. Auch ist in NINA dabei nicht direkt ersichtlich, vor was wann und in welchem Bereich überhaupt gewarnt wird. Das Länderübergreifende Hochwasserportal definiert hier genauere Warnbereiche (Flüsse und Einzugsbiete), wenn auch noch nicht in allen Bundesländern.

Daher habe ich folgende Fragen:
1.0 Ist zukünftig eine Konkretisierung von Hochwasserwarnungen in NINA nach der Systematik des Länderübergreifenden Hochwasserportals (oder einer ähnlichen) geplant?
1.1 Wenn ja, für welchen Zeitraum?
1.2 Wenn nein, warum nicht?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Beste Grüße

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2023
  • Frist
    18. Februar 2023
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, leider finde ich die Hochwasserwarnungen in NINA imme…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Konkretisierung von Hochwasserwarnungen in NINA [#267724]
Datum
14. Januar 2023 14:09
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, leider finde ich die Hochwasserwarnungen in NINA immer sehr unkonkret, da hier bei bereits einer Pegelüberschreitung ja das ganze Bundesland gewarnt wird. Auch ist in NINA dabei nicht direkt ersichtlich, vor was wann und in welchem Bereich überhaupt gewarnt wird. Das Länderübergreifende Hochwasserportal definiert hier genauere Warnbereiche (Flüsse und Einzugsbiete), wenn auch noch nicht in allen Bundesländern. Daher habe ich folgende Fragen: 1.0 Ist zukünftig eine Konkretisierung von Hochwasserwarnungen in NINA nach der Systematik des Länderübergreifenden Hochwasserportals (oder einer ähnlichen) geplant? 1.1 Wenn ja, für welchen Zeitraum? 1.2 Wenn nein, warum nicht? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Beste Grüße
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267724/
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Anfrage die wir wie folgt beantworten: Das BBK hat a…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN] [EXTERN]Konkretisierung von Hochwasserwarnungen in NINA [#267724]
Datum
9. Februar 2023 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Anfrage die wir wie folgt beantworten: Das BBK hat aktuell keinen Einfluss auf die Darstellung von Hochwasserinformationen in der Warn-App NINA. Die Informationen aus dem Länderübergreifenden Hochwasserportals (LHP) werden automatisch ins System eingespeist. Das BBK befindet sich bereits im Austausch mit den Betreibern des LHP, um die Darstellung in der Warn-App NINA zu optimieren. Aktuell entwickelt das LHP eine externe Schnittstelle. Hierüber soll die Warn-App NINA zukünftig auch die kleinräumigen Hochwasserwarnungen ausspielen können – ähnlich zu der Webseite des LHP (https://www.hochwasserzentralen.de/warnungen). Es ist davon auszugehen, dass noch im ersten Halbjahr 2023 eine Übernahme dieser Warnungen technisch realisiert sein wird. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und ein schönes Wochenende << Antragsteller:in &…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] [EXTERN]Konkretisierung von Hochwasserwarnungen in NINA [#267724]
Datum
17. Februar 2023 12:58
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und ein schönes Wochenende << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267724/