Können auch Nichtmitglieder des Bundestages Einsichtnahme in Dokumentenarchiv tätigen ?

Wie wird man Mitglied des
Bundestages, um bei den Rats Protokollen Einsicht zu haben ?
Können auch
Nichtmitglieder des Bundestages Einsicht in die Dokumentenarchiv der
Ratsprotokolle nehmen ?
Warum werden arme Deutsche die sich zum daraus entstandenen GG bekennen
gegen Art. 3 GG, AGG und internationale Vorschriften und Verträge bei
der Einsichtnahme benachteiligt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Mai 2015
  • Frist
    27. Juni 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie wird man M…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Können auch Nichtmitglieder des Bundestages Einsichtnahme in Dokumentenarchiv tätigen ? [#9963]
Datum
25. Mai 2015 11:20
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie wird man Mitglied des Bundestages, um bei den Rats Protokollen Einsicht zu haben ? Können auch Nichtmitglieder des Bundestages Einsicht in die Dokumentenarchiv der Ratsprotokolle nehmen ? Warum werden arme Deutsche die sich zum daraus entstandenen GG bekennen gegen Art. 3 GG, AGG und internationale Vorschriften und Verträge bei der Einsichtnahme benachteiligt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Ihr Schreiben an das Bundesministerium für Justiz und f= FCr Verbraucherschutz vom 25.05.2015 Mit freundlichen G…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihr Schreiben an das Bundesministerium für Justiz und f= FCr Verbraucherschutz vom 25.05.2015
Datum
9. Juni 2015 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Schreiben an das Bundesministerium für Justiz und f= FCr Verbraucherschutz vom 25.05.2015 [#9963] Sehr ge…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben an das Bundesministerium für Justiz und f= FCr Verbraucherschutz vom 25.05.2015 [#9963]
Datum
11. Juni 2015 23:15
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen dank für ihre Antwort und Informationen . ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>