Konsequenzen und Wiedergutmachungen für "schweren Eingriff in die Grundrechte"
Unter
https://www.tagesschau.de/inland/corona-massnahmen-urteile-101.html
heißt es am 22.11.22:
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Ausgangssperre in Bayern war unzulässig
In der ersten Welle der Pandemie durften die Bayern nur mit triftigem Grund vor die Tür - das Bundesverwaltungsgericht erklärte das nun für unverhältnismäßig.
[...]
Die Ausgangsbeschränkungen in Bayern während der ersten Welle der Corona-Pandemie sind unverhältnismäßig gewesen.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Das Gericht erklärte, als mildere Coronaschutzmaßnahme wären auch bloße Kontaktbeschränkungen in Betracht gekommen.
Diese hätten "die Adressaten weniger belastet".
Es habe sich um einen "schweren Eingriff in die Grundrechte" gehandelt, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung.
Dieser wäre nur verhältnismäßig gewesen, wenn er - über die Kontaktbeschränkung hinaus - einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Infektionen hätte leisten können.
In Bayern durfte das Haus damals nur aus triftigem Grund verlassen werden, etwa um zur Arbeit zu gehen oder um allein Sport zu treiben.
Das bloße Verweilen an der frischen Luft war dagegen nicht erlaubt.
[...]
Im Oktober 2021 hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Ausgangssperre nachträglich für unzulässig erklärt.
Dagegen wehrte sich der Freistaat vor dem Bundesverwaltungsgericht, das die Revision nun zurückwies.
Holetschek: Maßnahme war richtig
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erklärte nach dem Urteil, die Landesregierung sei davon überzeugt, "dass die Ausgangsbeschränkungen Ende März bis Anfang April 2020 zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Bayerns aus damaliger Sicht ein wirksames und richtiges Mittel waren".
Daran ändere sich auch nichts, "wenn jetzt rückblickend Gerichte zu einer anderen Einschätzung kommen".
Die Regierung respektiere die Entscheidung und werde "die Urteilsgründe sorgfältig analysieren sowie die erforderlichen Konsequenzen daraus ziehen".
[...]
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Ich lebe in Bayern und war von diesem "schweren Eingriff in die Grundrechte" selber betroffen.
Meine Fragen :
1) Sind Ihrerseits Maßnahmen für die Einwohner:innen Bayerns geplant, um diesen "schweren Eingriff in die Grundrechte" wiedergutzumachen?
Wenn ja, welche ?
2) Zitat: "Die Regierung respektiere die Entscheidung und werde "die Urteilsgründe sorgfältig analysieren sowie die erforderlichen Konsequenzen daraus ziehen"."
Welche erforderlichen Konsequenzen wurden daraus gezogen ?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum18. Januar 2023
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21. Februar 2023
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