Konsultationsprozess "Zukunft der Rüstungsexportkontrolle"/Protokolle und Dokumentationen

Protokolle und sonstige Dokumentationen der einzelnen Sitzungen im Rahmen des Konsultationsprozesses "Zukunft der Rüstungsexportkontrolle".

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. April 2017
  • Frist
    12. Mai 2017
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Tobias Schulze
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Protokolle und s…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Tobias Schulze
Betreff
Konsultationsprozess "Zukunft der Rüstungsexportkontrolle"/Protokolle und Dokumentationen [#21017]
Datum
10. April 2017 14:28
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Protokolle und sonstige Dokumentationen der einzelnen Sitzungen im Rahmen des Konsultationsprozesses "Zukunft der Rüstungsexportkontrolle".
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Tobias Schulze <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Schulze << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Schulze
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Eingangsbestätigung zu Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Umweltinformationsgesetz und dem Gesetz zu…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Eingangsbestätigung zu Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Umweltinformationsgesetz und dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
Datum
13. April 2017 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schulze, in der Anlage finden Sie die o.g. Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zwischennachricht zu Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Umweltinformationsgesetz und dem Gesetz zur …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zwischennachricht zu Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Umweltinformationsgesetz und dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
Datum
9. Mai 2017 17:30
Status
Sehr geehrter Herr Schulze, in der Anlage finden Sie die o.g. Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Antrag auf Informationen über die Anhörungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema ,,Zuk…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Antrag auf Informationen über die Anhörungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema ,,Zukunft der Rüstungsexportkontrolle"
Datum
24. Mai 2017 12:16
Status
Sehr geehrter Herr Schulze, beigefügt übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem o. g. Antrag im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes. Mit freundlichen Grüßen