Kontakt-Einschränkungen und Umzug

Wir haben für Sonntag, 29.03.2020 einen Umzug innerhalb Hannover-Stadt geplant. Die erste Wohnung ist zum 31.03.2020 gekündigt, weshalb sie verlassen werden muss. Ist dieser Umzug ohne Umzugsunternehmen, nur mit Familie und ein paar wenigen Freunden, trotz der geltenden Kontakt-Einschränkungen möglich?

Ich freue mich über eine rasche Antwort, vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. März 2020
  • Frist
    23. April 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir haben für Sonntag,…
An Landeshauptstadt Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontakt-Einschränkungen und Umzug [#183268]
Datum
24. März 2020 09:25
An
Landeshauptstadt Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir haben für Sonntag, 29.03.2020 einen Umzug innerhalb Hannover-Stadt geplant. Die erste Wohnung ist zum 31.03.2020 gekündigt, weshalb sie verlassen werden muss. Ist dieser Umzug ohne Umzugsunternehmen, nur mit Familie und ein paar wenigen Freunden, trotz der geltenden Kontakt-Einschränkungen möglich? Ich freue mich über eine rasche Antwort, vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183268 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeshauptstadt Hannover
Guten Tag, Herr Dr. Antragsteller/in, wir haben Ihre Anfrage an die Region Hannover weitergeleitet, bei der das …
Von
Landeshauptstadt Hannover
Betreff
AW: Kontakt-Einschränkungen und Umzug [#183268]
Datum
24. März 2020 12:09
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,1 KB


Guten Tag, Herr Dr. Antragsteller/in, wir haben Ihre Anfrage an die Region Hannover weitergeleitet, bei der das Gesundheitsamt angesiedelt ist. Beste Grüße