Kontakt und Umgang mit den Ergebnissen von Y7, W7 und C7

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Finanzielle Förderung an Träger von Y7, W7 und C7 in den Jahren 2021, 2022 und 2023 mit der Angabe, um welche Träger es sich handelt.

Auskunft über die Arbeit mit den jeweiligen Abschlusspapieren und inwieweit die Konsultation Ergebnisse im Ministerium und der Bundesregierung umgesetzt wurden von Y7, W7 und C7 in den Jahren 2021, 2022 und 2023.

Gesprächkontakte mit Vertretern von Y7, W7 und C7 oder zum Thema Y7, W7 und C7 im Jahr 2022.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. Februar 2024
  • Frist
    9. März 2024
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Raoul Taschinski
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Finanzielle Förderung an Träger von …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Raoul Taschinski
Betreff
Kontakt und Umgang mit den Ergebnissen von Y7, W7 und C7 [#299513]
Datum
7. Februar 2024 17:07
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Finanzielle Förderung an Träger von Y7, W7 und C7 in den Jahren 2021, 2022 und 2023 mit der Angabe, um welche Träger es sich handelt. Auskunft über die Arbeit mit den jeweiligen Abschlusspapieren und inwieweit die Konsultation Ergebnisse im Ministerium und der Bundesregierung umgesetzt wurden von Y7, W7 und C7 in den Jahren 2021, 2022 und 2023. Gesprächkontakte mit Vertretern von Y7, W7 und C7 oder zum Thema Y7, W7 und C7 im Jahr 2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Raoul Taschinski Anfragenr: 299513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299513/ Postanschrift Raoul Taschinski << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Raoul Taschinski

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Bundeskanzleramt
Anfrage Infomationsfreigheitsgesetzt
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage Infomationsfreigheitsgesetzt
Datum
7. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,7 MB