Kontaktdaten des CERT BWL in der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW)

Sie schreiben unter
https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/20220816_CSBW_PM_zur_Staffel%C3%BCbergabe_CERT_16.08.2022.pdf
am 16.08.22:

"
Zentrale Stelle im Land: Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg stärkt und bündelt Cybersicherheits-Angebote

- Das Computer Emergency Response Team des Landes (kurz: CERT BWL) wird Teil der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW).
- „Mit der Übernahme des CERT BWL stärkt die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg ihre Rolle als zentrale Stelle für Cybersicherheit im Land“, sagt Björn Schemberger, Abteilungsleiter Detektion und Reaktion bei der CSBW.
- Als KRITIS-Kontaktstelle übernimmt die CSBW weitere Aufgaben aus dem Cybersicherheitsgesetz und stärkt mit der Cyber-Ersthilfe BW ihr Angebot.
[...]
Auch beim Vorfallmanagement hat die CSBW bereits in mehreren Fällen unterstützt und war in die Bearbeitung vermuteter oder tatsächlicher Sicherheitsvorfälle mit eingebunden und/oder hat die Koordination übernommen.
In einigen Fällen war die CSBW dabei mit dem sogenannten Mobile Incident Response Team (kurz: MIRT) vor Ort.
Das Leistungsspektrum des CERT BWL innerhalb der CSBW wird zudem in den kommenden Monaten sukzessive noch weiter ausgebaut.
[...]
"

Ferner verweisen Sie unter
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/digitalisierung/cybersicherheitsagentur/kontakt/
als Kontakt auf die Email-Adresse
<<E-Mail-Adresse>>
Es wird keine Möglichkeit zur verschlüsselten Kommunikation (z.B. mittels PGP-Email-Verschlüsselung) angeboten.

Mein Anliegen:
Im den vergangenen beiden Jahren habe ich eine zweistellige Anzahl von IT-Sicherheitslücken baden-württembergischer kommunaler Einrichtungen an das CERT BWL gemeldet.
Dort waren oft personenbezogene Daten von Bürgern über Internet offen einsehbar.

Daher sind meine Fragen:

1) Wie lautet die aktuelle Email-Adresse des CERT BWL ?

2) Auf welche Weise kann mit dem CERT BWL verschlüsselt kommuniziert werden (z.B. mittels PGP-Email-Verschlüsselung) ?

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. November 2022
  • Frist
    9. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie schreiben …
An Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontaktdaten des CERT BWL in der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) [#262592]
Datum
6. November 2022 19:39
An
Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie schreiben unter https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/20220816_CSBW_PM_zur_Staffel%C3%BCbergabe_CERT_16.08.2022.pdf am 16.08.22: " Zentrale Stelle im Land: Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg stärkt und bündelt Cybersicherheits-Angebote - Das Computer Emergency Response Team des Landes (kurz: CERT BWL) wird Teil der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW). - „Mit der Übernahme des CERT BWL stärkt die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg ihre Rolle als zentrale Stelle für Cybersicherheit im Land“, sagt Björn Schemberger, Abteilungsleiter Detektion und Reaktion bei der CSBW. - Als KRITIS-Kontaktstelle übernimmt die CSBW weitere Aufgaben aus dem Cybersicherheitsgesetz und stärkt mit der Cyber-Ersthilfe BW ihr Angebot. [...] Auch beim Vorfallmanagement hat die CSBW bereits in mehreren Fällen unterstützt und war in die Bearbeitung vermuteter oder tatsächlicher Sicherheitsvorfälle mit eingebunden und/oder hat die Koordination übernommen. In einigen Fällen war die CSBW dabei mit dem sogenannten Mobile Incident Response Team (kurz: MIRT) vor Ort. Das Leistungsspektrum des CERT BWL innerhalb der CSBW wird zudem in den kommenden Monaten sukzessive noch weiter ausgebaut. [...] " Ferner verweisen Sie unter https://im.baden-wuerttemberg.de/de/digitalisierung/cybersicherheitsagentur/kontakt/ als Kontakt auf die Email-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Es wird keine Möglichkeit zur verschlüsselten Kommunikation (z.B. mittels PGP-Email-Verschlüsselung) angeboten. Mein Anliegen: Im den vergangenen beiden Jahren habe ich eine zweistellige Anzahl von IT-Sicherheitslücken baden-württembergischer kommunaler Einrichtungen an das CERT BWL gemeldet. Dort waren oft personenbezogene Daten von Bürgern über Internet offen einsehbar. Daher sind meine Fragen: 1) Wie lautet die aktuelle Email-Adresse des CERT BWL ? 2) Auf welche Weise kann mit dem CERT BWL verschlüsselt kommuniziert werden (z.B. mittels PGP-Email-Verschlüsselung) ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262592/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg
Az.: CSBW-1601-2/1/1 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag vom 6. November 2022, ergeht folgend…
Von
Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN Kontaktdaten des CERT BWL in der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) [#262592]
Datum
1. Dezember 2022 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
13,8 KB


Az.: CSBW-1601-2/1/1 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag vom 6. November 2022, ergeht folgende Entscheidung 1. Ihnen wird Auskunft darüber erteilt, ob und auf welche Weise mit dem CERT BWL verschlüsselt kommuniziert werden kann. 2. Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt. 3. Gebühren werden nicht erhoben. Begründung Mit Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG BW) vom 6. November 2022 bitten Sie um Mitteilung, wie und ob mit dem CERT BWL verschlüsselt kommuniziert werden kann, sowie um Mitteilung der E-Mailadresse des CERT BWL. Zu 1: Berechtigte Stellen können mit dem CERT BWL verschlüsselt kommunizieren, zum Beispiel mittels PGP-Verschlüsselung. Zu 2.: In Baden-Württemberg richtet sich der Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Der Zweck dieses Gesetzes ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern. Nach Maßgabe dieses Gesetzes haben Antragsberechtigte gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, es sei denn, die angefragten Informationen unterliegen gemäß § 2 LIFG BW nicht dem Anspruch, das Bekanntwerden der Informationen hätte nachteilige Auswirkungen auf die in § 4 LIFG genannten öffentlichen Belange und/oder es liegt ein Ablehnungsgrund nach § 9 LIFG BW vor. Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet gem. § 7 Abs. 1 S. 1 LIFG BW die Stelle, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Gemäß § 6 LIFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, soweit und solange der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Ein Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit und solange die geschützte Person eingewilligt hat. Hier ist von der informationspflichtigen Stelle zu prüfen, ob ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse des Geschäftsinhabers an der Geheimhaltung zu erkennen ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 115, 205, 230) werden als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis „ alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.“ Auf diesen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen können sich auch öffentliche Stellen berufen (in diesem Sinne Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2013 – 8 A 1172/11). Das CERT BWL, das die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg zum 1. Juli 2022 übernommen hat, ist ausschließlich für die Landesverwaltung und sonstige öffentliche Stellen zuständig. Es ist keine Meldestelle für Unternehmen, andere Institutionen oder Bürgerinnen und Bürger. Daher bitten wir um Verständnis, dass die E-Mail-Adresse des CERT BWL nur für den behördenübergreifenden Austausch zur Verfügung steht. Ob und wann ein späterer Informationszugang nach LIFG in Betracht kommt, ist aktuell nicht absehbar (vgl. § 9 Absatz 2 LIFG). Die von Ihnen ebenfalls benannten Auskunftsanspruchsgrundlagen aus dem Umweltverwaltungsgesetz und dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig, da weder Umweltinformationen noch Verbraucherinformationen im Sinne der Vorschriften angefragt sind. Zu 3.: Gebühren werden gemäß § 10 Abs. 3 S. 1 LIFG i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Landesgebührengesetzes nicht erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg, Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart, eingelegt werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (CSBW-1601-2/1/1) und Ihre ausführlic…
An Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN Kontaktdaten des CERT BWL in der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) [#262592]
Datum
4. Dezember 2022 13:18
An
Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (CSBW-1601-2/1/1) und Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262592/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>