Kontakte deutscher Abfangjäger mit nicht identifizierten Phänomenen im Luftraum

Informationen zu Alarmstarts deutscher Abfangjäger nach Erfassung von Objekten mit ungewöhnlichen Flugeigenschaften im deutschen Luftraum.

Von besonderem Interesse sind Einsätze, bei denen der Radarkontakt kurz vor Eintreffen der Alarmrotten verschwand sowie solche, bei denen der Kontakt über Wärmebildsysteme, nicht aber visuell bestätigt werden konnte. Oder umgekehrt.

Des weiteren erbitte ich Informationen über von Alarmrotten beobachtete ungewöhnliche Flugeigenschaften wie plötzliche Beschleunigung, stationäres Verharren trotz erheblichen Windes, radikale Manöver ohne erkennbaren Radius sowie extreme Flugdauer der Objekte.

Vielen Dank

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. November 2021
  • Frist
    31. Dezember 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontakte deutscher Abfangjäger mit nicht identifizierten Phänomenen im Luftraum [#234135]
Datum
29. November 2021 21:33
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu Alarmstarts deutscher Abfangjäger nach Erfassung von Objekten mit ungewöhnlichen Flugeigenschaften im deutschen Luftraum. Von besonderem Interesse sind Einsätze, bei denen der Radarkontakt kurz vor Eintreffen der Alarmrotten verschwand sowie solche, bei denen der Kontakt über Wärmebildsysteme, nicht aber visuell bestätigt werden konnte. Oder umgekehrt. Des weiteren erbitte ich Informationen über von Alarmrotten beobachtete ungewöhnliche Flugeigenschaften wie plötzliche Beschleunigung, stationäres Verharren trotz erheblichen Windes, radikale Manöver ohne erkennbaren Radius sowie extreme Flugdauer der Objekte. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234135/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V25 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. Nov…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Kontakte deutscher Abfangjäger mit nicht identifizierten Phänomenen im Luftraum [#234135]
Datum
3. Dezember 2021 15:31
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V25 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. November 2021 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 29. November 2021 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V25 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V25 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. Nove…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Kontakte deutscher Abfangjäger mit nicht identifizierten Phänomenen im Luftraum [#234135]
Datum
21. Dezember 2021 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V25 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. November 2021 Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 29.11.2021 nehme ich Bezug auf Ihre IFG-Anfrage vom 10. November 2021 und die hierzu von BMVg R I 1 unter R I 1 - Az 39-22-17/A5/V9 am 24. November 2021 ergangene Antwort. Wie dargelegt, liegen keine Informationen zu nicht identifizierten Objekten oder sonstigen ungewöhnlichen Phänomenen, im Sinne Ihrer Anfrage, für den Luftraum der Bundesrepublik Deutschland vor. Daher liegen folglich auch keine Informationen zu Ihren weiteren Fragen zu Alarmstarts deutscher Abfangjäger nach Erfassung von Objekten mit ungewöhnlichen Flugeigenschaften im deutschen Luftraum vor. Mit freundlichen Grüßen