Kontakte mit der Telekom

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Eine Liste an Treffen und Kontakten von Mitarbeitern des Kanzleramts mit Vertretern der Deutschen Telekom AG.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2014
  • Frist
    5. Juli 2014
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste an Tr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Kontakte mit der Telekom [#6522]
Datum
3. Juni 2014 10:53
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste an Treffen und Kontakten von Mitarbeitern des Kanzleramts mit Vertretern der Deutschen Telekom AG.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Bundeskanzleramt
Ihr Antrag nach IFG, Az. 13IFG 02814 In 2014 NA 027 Sehr geehrter Herr Meister, ich bitte zunächst um Angabe eine…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Ihr Antrag nach IFG, Az. 13IFG 02814 In 2014 NA 027
Datum
17. Juni 2014 10:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meister, ich bitte zunächst um Angabe einer zustellfähigen Postadresse. Diese ist für die Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich. Der Bescheid ist dem Antragsteller bekanntzugeben. Um den Zugang beim Antragsteller sicherzustellen sowie Rechtssicherheit zu gewährleisten, übersendet das Bundeskanzleramt die Bescheide - soweit erforderlich - grundsätzlich per Post. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: Ihr Antrag nach IFG, Az. 13IFG 02814 In 2014 NA 027 [#6522] Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Postadresse…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Ihr Antrag nach IFG, Az. 13IFG 02814 In 2014 NA 027 [#6522]
Datum
17. Juni 2014 18:14
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Postadresse hängt an. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 6522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Ihre Anfrage vom 3. Juni 2014, 13IFG 02814 In 2014 NA 027 Sehr geehrter Herr Meister, bezüglich Ihrer Anfrage erg…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Ihre Anfrage vom 3. Juni 2014, 13IFG 02814 In 2014 NA 027
Datum
18. Juni 2014 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meister, bezüglich Ihrer Anfrage ergeben sich noch zwei Nachfragen: 1. Könnten Sie Ihre Anfrage zeitlich eingrenzen? 2. Meinen Sie wirklich alle Mitarbeiter des Kanzleramtes oder nur die politische Leitung? Für die Klärung dieser Fragen danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: Ihre Anfrage vom 3. Juni 2014, 13IFG 02814 In 2014 NA 027 [#6522] Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Ich begr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 3. Juni 2014, 13IFG 02814 In 2014 NA 027 [#6522]
Datum
18. Juni 2014 16:12
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Ich begrenze die Anfrage auf die aktuelle Legislaturperiode. 2. Ich begrenze die Anfrage auf die Bundeskanzlerin, den Chef des Bundeskanzleramtes, die Staatsminister/innen, die Staatssekretär/innen, die sechs Abteilungsleiter/innen und die Mitarbeiter/innen des Referats 421 "Industrie; Innovation; IT und Kommunikation; Post; Regionale Wirtschaftspolitik". Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 6522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundeskanzleramt
13 IFG - 02814 - IN 2014 / NA 027 mit E-Mail vom 3. Juni 2014 beantragten Sie auf Grundlage des &quot;Informat…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
13 IFG - 02814 - IN 2014 / NA 027
Datum
27. Juni 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
78,0 KB
mit E-Mail vom 3. Juni 2014 beantragten Sie auf Grundlage des &quot;Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) folgende Informationen: Eine Liste an Treffen und Kontakten von Mitarbeitern des Kanzleramts mit Vertretern der Deutschen Telekom AG. Mit E-Mail vom 18. Juni 2014 begrenzten Sie die Anfrage in zeitlicher Hinsicht auf die aktuelle Legislaturperiode und hinsichtlich des einzubeziehenden Personenkreises auf die Bundeskanzlerin, den Chef des Bundeskanzleramtes, die Staatsminister/innen, den Staatssekretär, die sechs Abteilungsleiter sowie die Mitarbeiter/innen des Referats 421 „Industrie, Innovation, IT und Kommunikation, Post, Regionale Wirtschaftspolitik“. Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung über diesen Zeitraum hinaus gehen, insbesondere wenn sehr umfangreiches und sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information weise ich Sie darauf hin, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage je nach Arbeitsaufwand Gebühren entstehen können. Einfache Anfragen werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen, können Gebühren zwischen 15,- und 500,- Euro erhoben werden. Die genaue Höhe der Gebühren lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV)‚ die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/index.html einsehen können. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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Bundeskanzleramt
13 IFG - 02814 - IN 2014/ NA 027 Mit E-Mail vom 3. Juni 2014 beantragen sie auf Grundlage des Informationsfreiheit…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
13 IFG - 02814 - IN 2014/ NA 027
Datum
4. August 2014
Status
120,4 KB
Mit E-Mail vom 3. Juni 2014 beantragen sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) folgende Informationen: Eine Liste an Treffen und Kontakten von Mitarbeitern des Kanzleramts mit Vertretern der Deutschen Telekom AG. Mit E-Mail vom 18. Juni 2014 begrenzten Sie die Anfrage in zeitlicher Hinsicht auf die aktuelle Legislaturperiode und hinsichtlich des einzubeziehenden Personenkreises auf die Bundeskanzlerin, den Chef des Bundeskanzleramtes, die Staatsminister/innen, den Staatssekretär, die sechs Abteilungsleiter sowie die Mitarbeiter/innen des Referats 421 „Industrie, Innovation, IT und Kommunikation, Post, Regionale Wirtschaftspolitik“. Auf Ihren Antrag ergeht folgende Entscheidung: 1. Sie erhalten die unter I. aufgeführte einfache Auskunft. 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei (sub II.) I. § 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Anspruch ist jedoch auf die bei der Behörde vorhandenen Informationen beschränkt. Vorhanden sind Informationen, wenn sie tatsächlich und dauerhaft vorliegen sowie Bestandteil der Verwaltungsvorgänge geworden sind. Auf Ihren Antrag vom 3. Juni 2014 erhalten Sie gemäß § 1 Abs. 1 IFG auf der Grundlage der im Bundeskanzleramt vorliegenden Informationen folgende Auskunft zu den im angefragten Zeitraum liegenden Treffen und Kontakten: 1. Gespräch der Bundeskanzlerin mit René Obermann, Vorstandsvorsitzender Deutsche Telekom AG, und Timotheus Höttges, Vorstand Finanzen und Controlling Deutsche Telekom AG, am 13. November 2013; 2. Gespräch des Leiters der Abteilung 4 mit Wolfgang Kopf, Leiter des Zentralbereichs „Politische Interessenvertretung und Regulierungsgrundsätze“ der Deutschen Telekom AG, am 16. Januar 2014; 3. Besuch der Bundeskanzlerin beim Stand der Deutschen Telekom AG auf dem CeBIT-Messegelände am 10. März 2014. Dortiger Ansprechpartner war Herr Timotheus Höttges, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom AG. 4. Gespräch des Chefs des Bundeskanzleramtes mit Herrn Timotheus Höttges, Vorstandsvorsitzender Deutsche Telekom AG, am 30. April 2014. Ergänzend weise ich auf Folgendes hin: Das Bundeskanzleramt steht mit allen Vertretern aus dem Telekommunikations- und Internetbereich im Austausch. Darunter fallen auch auf Ebene des zuständigen Fachreferats Gespräche sowie Telefonate mit Vertretern u.a. von Unternehmen, Forschungsinstitutionen, Bürgerinitiativen, Vereinen, Gewerkschaften und Verbänden. Eine Erfassung entsprechender Daten erfolgt jedoch insoweit nicht; eine diesbezügliche Auskunft ist folglich nicht möglich.