Kontaktverbot

Anfrage an: Ordnungsamt Aachen

Am Samstag steht der Umzug von meiner Schwester an die zum 1 April aus ihrer jetzigen Wohnung ausziehen muss... brauchen wir eine Sondergenehmigung? Wir sind ja logischerweise mehr als 2 Leute...

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
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Sunni Sun
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
Sunni Sun
Betreff
Kontaktverbot [#183180]
Datum
23. März 2020 11:22
An
Ordnungsamt Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am Samstag steht der Umzug von meiner Schwester an die zum 1 April aus ihrer jetzigen Wohnung ausziehen muss... brauchen wir eine Sondergenehmigung? Wir sind ja logischerweise mehr als 2 Leute...
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sunni Sun Anfragenr: 183180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183180 Postanschrift Sunni Sun << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sunni Sun
Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eing…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antw: Kontaktverbot [#183180] (Eingangsbestätigung Ihrer Mail)
Datum
23. März 2020 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen und an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet worden. Sie erhalten, soweit erforderlich, von dort weitere Nachricht. Bitte nehmen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen Abstand. Mit freundlichen Grüßen

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Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrte Frau Sun, selbstverständlich dürfen Sie auch ohne behördliche Ausnahmegenehmigung umziehen. Das Gesu…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antw: Kontaktverbot [#183180]
Datum
23. März 2020 13:13
Status
Sehr geehrte Frau Sun, selbstverständlich dürfen Sie auch ohne behördliche Ausnahmegenehmigung umziehen. Das Gesumse mit dem IFG, UIG, VIG hätten Sie sich sparen können. Mit freundlichen Grüßen