Kontamination des Schmalen Luzins

Die Ergebnisse der (Labor-) Analyse der wassergefährdenden Stoffe, mit denen der Schmale Luzin am 4.3.2022 kontaminiert wurde.

Ergebnis der Anfrage

Die Gemeinde hat keine Laboranalyse in Auftrag gegeben. Der Landkreis (untere Wasserbehörde) sollte angefragt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
Gerd Hoffmann
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Gemeinde Feldberger Seenlandschaft Details
Von
Gerd Hoffmann
Betreff
Kontamination des Schmalen Luzins [#245073]
Datum
30. März 2022 20:00
An
Gemeinde Feldberger Seenlandschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ergebnisse der (Labor-) Analyse der wassergefährdenden Stoffe, mit denen der Schmale Luzin am 4.3.2022 kontaminiert wurde.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gerd Hoffmann Anfragenr: 245073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245073/ Postanschrift Gerd Hoffmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerd Hoffmann
Gemeinde Feldberger Seenlandschaft
Sehr geehrter Herr Hoffmann, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages nach IFG M-V am 30.03.2022 um 20:01…
Von
Gemeinde Feldberger Seenlandschaft
Betreff
AW: Kontamination des Schmalen Luzins [#245073] - Eingangsbestätigung
Datum
10. April 2022 17:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hoffmann, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages nach IFG M-V am 30.03.2022 um 20:01 Uhr auf dem Mailserver der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft. Sie erhalten in Kürze eine Antwort auf Ihren Antrag. Aufgrund krankheitsbedingter personeller Engpässe in der Gemeindeverwaltung ergeht diese Antwort erst heute. Mit freundlichem Gruß

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Gemeinde Feldberger Seenlandschaft
Sehr geehrter Herr Hoffmann, ich habe Ihren Antrag erhalten. Die Antwort entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schr…
Von
Gemeinde Feldberger Seenlandschaft
Betreff
AW: Kontamination des Schmalen Luzins [#245073] - Antwort
Datum
12. April 2022 21:38
Status
Sehr geehrter Herr Hoffmann, ich habe Ihren Antrag erhalten. Die Antwort entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben. Mit freundlichem Gruß