Kontaminierung des eines Parks in Leipzig mit Glassplittern

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG)

Guten Tag,

Im folgenden Video ist zu sehen, wie mutmaßlich die Polizei Leipzig in einem Park Glasflaschen zerschlägt und somit die Parkflächen mit Glassplittern verunreinigt:
https://www.reddit.com/r/Dachschaden/comments/13z804v/wenn_man_nur_einen_hammer_hat_die_polizei_in/

Bezugnehmend auf dieses Video senden Sie mir bitte Dokumente zu, aus denen Antworten auf folgende Fragen hervorgehen:

1. Den Einsatzort, die Zeit des Einsatzes und welche Flächen durch Glassplitter kontaminiert wurden.
2. Den Grund dafür, warum ein öffentlicher Park durch Glassplitter kontaminiert werden musste sowie eine Begründung dafür, dass die Flaschen, falls angenommen wurde, dass diese als Wurfgeschosse benutzt werden würden, nicht stattdessen eingesammelt wurden.
3. Wurden die Glassplitter hinterher wieder entfernt und durch welche Maßnahmen?
4. Welche Maßnahmen wurden getroffen um die Bevölkerung und Tiere vor Verletzungen durch Glassplitter zu schützen in der Zeit, in der die Glassplitter sich im Boden befanden?

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juni 2023
  • Frist
    7. Juli 2023
  • 32 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten…
An Polizeidirektion Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontaminierung des eines Parks in Leipzig mit Glassplittern [#280379]
Datum
3. Juni 2023 12:35
An
Polizeidirektion Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten Tag, Im folgenden Video ist zu sehen, wie mutmaßlich die Polizei Leipzig in einem Park Glasflaschen zerschlägt und somit die Parkflächen mit Glassplittern verunreinigt: https://www.reddit.com/r/Dachschaden/comments/13z804v/wenn_man_nur_einen_hammer_hat_die_polizei_in/ Bezugnehmend auf dieses Video senden Sie mir bitte Dokumente zu, aus denen Antworten auf folgende Fragen hervorgehen: 1. Den Einsatzort, die Zeit des Einsatzes und welche Flächen durch Glassplitter kontaminiert wurden. 2. Den Grund dafür, warum ein öffentlicher Park durch Glassplitter kontaminiert werden musste sowie eine Begründung dafür, dass die Flaschen, falls angenommen wurde, dass diese als Wurfgeschosse benutzt werden würden, nicht stattdessen eingesammelt wurden. 3. Wurden die Glassplitter hinterher wieder entfernt und durch welche Maßnahmen? 4. Welche Maßnahmen wurden getroffen um die Bevölkerung und Tiere vor Verletzungen durch Glassplitter zu schützen in der Zeit, in der die Glassplitter sich im Boden befanden? Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280379/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Polizeidirektion Leipzig
GZ: [geschwärzt] Ihre E-Mail vom 03.06.2023 Sehr [geschwärzt], ihr Anliegen vom 03.06.2023 bezüglich Kontaminie…
Von
Polizeidirektion Leipzig
Betreff
WG: Kontaminierung des eines Parks in Leipzig mit Glassplittern [#280379]
Datum
6. Juni 2023 14:37
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
2,5 KB


GZ: [geschwärzt] Ihre E-Mail vom 03.06.2023 Sehr [geschwärzt], ihr Anliegen vom 03.06.2023 bezüglich Kontaminierung eines Parks ist in der Polizeidirektion Leipzig eingegangen. Wir werden die Punkte von hier aus unter Einbeziehung beteiligter Stellen prüfen. Für eine längere Bearbeitungszeit bitten wir vorab um Ihr Verständnis. Freundliche Grüße i. A. [geschwärzt] Teamassistentin ____________________________________________________________________________ POLIZEIDIREKTION LEIPZIG Stabsstelle Kommunikation Dimitroffstraße 1-5 | 04107 Leipzig Tel.: +49 341 [geschwärzt] | [geschwärzt] +49 341 [geschwärzt] kommunikation.pd-l@polizei.sachsen.de<mailto:kommunikation.pd-l@polizei.sachsen.de> | www.polizei.sachsen.de<http://www.polizei.sachsen.de/> Information zum Zugang für verschlüsselte/signierte E-Mails/elektronische Dokumente sowie DE-Mail unter https://www.polizei.sachsen.de/de/bpp.htm Sächsische Behörden akzeptieren im E-Mail-Verkehr nur den Empfang von Office-Dokumenten in den aktuellen Formaten (.docx, .xlsx oder .pptx). Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sachsen.de<https://www.sachsen.de/Impressum.html>
Polizeidirektion Leipzig
Zwischenbescheid zum Bürgeranliegen vom 3. Juni 2023 [geschwärzt] Zwischenbescheid zum Bürgeranliegen Sehr [gesch…
Von
Polizeidirektion Leipzig
Betreff
Zwischenbescheid zum Bürgeranliegen vom 3. Juni 2023
Datum
28. Juni 2023 12:23
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
2,5 KB


[geschwärzt] Zwischenbescheid zum Bürgeranliegen Sehr [geschwärzt], Ihr Anliegen vom 3. Juni 2023 bezüglich der Kontaminierung eines Parks in der Stadt Leipzig wurde bei der Polizeidirektion Leipzig unter dem Aktenzeichen [geschwärzt] registriert. Das Prüfverfahren ist aufgrund einer möglichen strafrechtlichen Relevanz an die Kriminalpolizeiinspektion der Polizeidirektion Dresden übersandt worden. Dort erfolgt aufgrund des Unabhängigkeitsprinzips und Neutralitätsgebots die Bearbeitung, deren Ergebnis die Polizeidirektion Leipzig mitgeteilt bekommt. Der Vorgang wird aufgrund einer umfassenden Sichtung und Bewertung einige Zeit in Anspruch nehmen. Über das Ergebnis wird die Polizeidirektion Leipzig Sie zu gegebener Zeit in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen i.A. [geschwärzt] Sachbearbeiterin Medienarbeit [geschwärzt] POLIZEIDIREKTION LEIPZIG Stabsstelle Kommunikation [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischenbescheid zum Bürgeranliegen vom 3. Juni 2023 [#280379] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Polizeidirektion Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischenbescheid zum Bürgeranliegen vom 3. Juni 2023 [#280379]
Datum
24. September 2023 20:38
An
Polizeidirektion Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontaminierung des eines Parks in Leipzig mit Glassplittern“ vom 03.06.2023 (#280379) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 80 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeidirektion Leipzig
AW: Nachfrage zum Bürgeranliegen vom 3. Juni 2023 [#280379] PDL-StKom-0127/943/85 Sehr << Antragsteller:in…
Von
Polizeidirektion Leipzig
Betreff
AW: Nachfrage zum Bürgeranliegen vom 3. Juni 2023 [#280379]
Datum
25. September 2023 10:34
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
2,5 KB


PDL-StKom-0127/943/85 Sehr << Antragsteller:in >> in Abwesenheit der Sachbearbeiterin habe ich den Bearbeitungsstand geprüft. Mit Zwischenbescheid vom 28. Juli 2023 wurden Sie informiert, dass zu Ihrem Anliegen ein Prüfverfahren an die Kriminalpolizeiinspektion bei der Polizeidirektion Dresden übersandt wurde (815/23/143310). Die Maßnahmen dazu sind, nach Rückfrage meinerseits, noch nicht vollständig abgeschlossen. Aus diesem Grunde kann Ihre Anfrage noch nicht abschließend beantwortet werden. Die Zuarbeiten sollten uns bis Ende dieser Woche erreichen, so dass in der 40. Kalenderwoche erneut Kontakt mit Ihnen aufgenommen wird. Freundliche Grüße