Kontaminierung des eines Parks in Leipzig mit Glassplittern
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG)
Guten Tag,
Im folgenden Video ist zu sehen, wie mutmaßlich die Polizei Leipzig in einem Park Glasflaschen zerschlägt und somit die Parkflächen mit Glassplittern verunreinigt:
https://www.reddit.com/r/Dachschaden/comments/13z804v/wenn_man_nur_einen_hammer_hat_die_polizei_in/
Bezugnehmend auf dieses Video senden Sie mir bitte Dokumente zu, aus denen Antworten auf folgende Fragen hervorgehen:
1. Den Einsatzort, die Zeit des Einsatzes und welche Flächen durch Glassplitter kontaminiert wurden.
2. Den Grund dafür, warum ein öffentlicher Park durch Glassplitter kontaminiert werden musste sowie eine Begründung dafür, dass die Flaschen, falls angenommen wurde, dass diese als Wurfgeschosse benutzt werden würden, nicht stattdessen eingesammelt wurden.
3. Wurden die Glassplitter hinterher wieder entfernt und durch welche Maßnahmen?
4. Welche Maßnahmen wurden getroffen um die Bevölkerung und Tiere vor Verletzungen durch Glassplitter zu schützen in der Zeit, in der die Glassplitter sich im Boden befanden?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
-
Datum3. Juni 2023
-
7. Juli 2023
-
32 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!