Kontinuierliche Reduktion von Intensivbetten-Kapazitäten

Eine Erklärung, warum seit Mai 2020 die Gesamtzahl gemeldeter Intensivbetten von über 30000 kontinuierlich auf etwa 22000 (September 2021) gesunken ist.

Ich beziehe mich auf die Daten, die vom DIVI-Intensivregister veröffentlich werden als " Gesamtzahl gemeldeter Intensivbetten (Betreibbare Betten und Notfallreserve) Deutschland" auf der Seite: https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen
Der Direkt-Link lautet: https://datawrapper.dwcdn.net/RLWg1/212/

Falls Sie Ihre nicht nachvollziehbare Behauptung:

"Vor diesem Hintergrund ist der Bundesregierung eine Reduzierung von Intensivbetten nicht bekannt. Auch an Hand der Daten des DIVI-Intensivregisters kann ein Abbau von Intensivbetten nicht bestätigt werden."

von https://fragdenstaat.de/anfrage/reduktion-intensivbetten-kapazitaten-seit-oktober/ wiederholen wollen, bitte ich um eine Erklärung, wie die fallenden Linien im genannten Diagramm anders interpretiert werden können.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Erklärung, w…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontinuierliche Reduktion von Intensivbetten-Kapazitäten [#227724]
Datum
2. September 2021 11:39
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Erklärung, warum seit Mai 2020 die Gesamtzahl gemeldeter Intensivbetten von über 30000 kontinuierlich auf etwa 22000 (September 2021) gesunken ist. Ich beziehe mich auf die Daten, die vom DIVI-Intensivregister veröffentlich werden als " Gesamtzahl gemeldeter Intensivbetten (Betreibbare Betten und Notfallreserve) Deutschland" auf der Seite: https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen Der Direkt-Link lautet: https://datawrapper.dwcdn.net/RLWg1/212/ Falls Sie Ihre nicht nachvollziehbare Behauptung: "Vor diesem Hintergrund ist der Bundesregierung eine Reduzierung von Intensivbetten nicht bekannt. Auch an Hand der Daten des DIVI-Intensivregisters kann ein Abbau von Intensivbetten nicht bestätigt werden." von https://fragdenstaat.de/anfrage/reduktion-intensivbetten-kapazitaten-seit-oktober/ wiederholen wollen, bitte ich um eine Erklärung, wie die fallenden Linien im genannten Diagramm anders interpretiert werden können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227724/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Re…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr Antrag vom 02.09.2021: Kontinuierliche Reduktion von Intensivbetten-Kapazitäten [#227724]
Datum
3. September 2021 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Mail vom 2.9.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgende Informationen zur Verfüg…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Mail vom 2.9.2021
Datum
24. September 2021 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgende Informationen zur Verfügung stellen: In dem DIVI-Intensivregister werden die täglich tatsächlich freien verfügbaren und betriebsbereiten sowie die belegten Intensivbetten ausgewiesen. Das Intensivregister erfasst seit dem 3. August 2020 auch die sogenannte Notfallreserve. 7-Tage-Notfallreserve bedeutet, dass dort diejenigen zusätzlichen Intensivbetten angegeben werden sollen, die im Notfall-Szenario innerhalb von sieben Tagen aktiviert werden können. Dies betrifft Intensivbetten, die zusätzlich geschaffen wurden, aktuell inaktiv gehalten werden und nicht Gegenstand der täglichen Bettenplanung sind (z.B. aufgestellte aber längerfristig inaktive Räume/ Stationen, weitere eingelagerte Bestände etc.), die aber innerhalb von sieben Tagen personell und strukturell betreibbar wären. Bei der Bewertung der Entwicklung der im DIVI-Intensivregister dargestellten Zahlen sind somit auch die Intensivbetten in der Notfallreserve zu berücksichtigen. Die Darstellung der Zeitreihe "Gesamtzahl gemeldeter Intensivbetten" im DIVI-Intensivregister, auf die Sie verweisen, umfasst daher sowohl die betreibbaren Intensivbetten (freie und belegte Betten), als auch die Notfallreserve. Schwankungen der betriebsbereiten Intensivbetten sind nicht ungewöhnlich, sondern werden dadurch bedingt, dass in die reale Einschätzung der Kapazitätslage alle Ressourcenaspekte einbezogen werden, die an dem Tag der Meldung für den jeweiligen Intensivbereich vorliegen (insbesondere Personalausfälle aufgrund von Krankmeldungen, Quarantäne sowie hoher Belastung, gesperrte Behandlungsplätze aufgrund von Isolationsbehandlung, technische Ausstattung in Gestalt der verfügbaren Beatmungsgeräte, Wiederaufnahme der Pflegepersonaluntergrenzen, variierender Aufwand in der Versorgung von COVID-19-Patientinnen und COVID-19-Patienten je nach Schwere der Erkrankung). Daher unterliegen die Werte der Notfallreserve, ebenso wie diejenigen der täglichen Meldungen freier betreibbarer Intensivbetten, entsprechenden Schwankungen. Neben den beschriebenen Schwankungen ist zudem entscheidend, wie viele Intensivbetten belegt sind und wie hoch der Anteil dieser Belegung mit COVID-19 Patientinnen und COVID-19 Patienten ist. Darüber hinaus ist im von Ihnen beschriebenen Zeitraum von Mai 2020 bis September 2021 die Gesamtzahl gemeldeter Intensivbetten gestiegen. Die Zeitreihe im DIVI-Intensivregister, auf die Sie verweisen, zeigt, dass die Gesamtzahl gemeldeter Intensivbetten im September 2021 stets zwischen ca. 32.000 bis 33.000 und somit über 30.000 Intensivbetten liegt. Die Ihrerseits errechneten rund 22.000 Intensivbetten berücksichtigen die jeweils bestehende Notfallreserve nicht und stellen daher nicht die Gesamtzahl der gemeldeten Intensivbetten dar. Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung an ihrer Aussage, dass ihr eine Reduzierung von Intensivbetten nicht bekannt ist und auch an Hand der Daten des DIVI-Intensivregisters ein Abbau von Intensivbetten nicht bestätigt werden kann, fest. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Mail vom 2.9.2021 [#227724] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort und den Hinweis …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail vom 2.9.2021 [#227724]
Datum
28. September 2021 14:11
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort und den Hinweis auf die Reservebetten. Wenn die Notfallreserve miteinbezogen werden muss, kann man zwangsläufig bei einem Vergleich erst ab dem Zeitpunkt starten, ab dem die Notfallreserve ausgewiesen wird. Es bleibt jedoch dabei, dass im DIVI-Register ein Abwärtstrend erkennbar ist; deutlich an der grünen Linie zu erkennen, die eine fallende Tendenz aufweist: 1) Anfang August 2020: Ca. 40.000 Betten (frei+belegt+Reserve) 2) Anfang Januar 2021: Gut über 34000 Betten (frei+belegt+Reserve) 3) September 2021: Unter 33000 Betten (frei+belegt+Reserve) Veränderung von 1) zu 3): MINUS 7000 Betten, MINUS 18% Veränderung von 1) zu 2): MINUS 6000 Betten, MINUS 15% Veränderung von 2) zu 3): MINUS 1000 Betten, MINUS 3% Wenn nun aber ein Abbau von Intensivbetten seitens der Bundesregierung nicht bestätigt werden kann, dann muss ich dies als Bürger wohl so hinnehmen. Ich danke Ihnen erneut für Ihre Antwort und Zeit. Ihre Erklärung und Einschätzung der Lage war in vielerlei Hinsicht sehr bereichernd und aufschlussreich für mich. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227724/