Kontrollbericht Auslandsvertretungen Kasachstan

Antrag nach dem IFG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den Kontrollbericht zu Auslandsvertretungen in Kasachstan (siehe BfDI-Tätigkeitsbericht 2022, 9.3)
- Die Stellungnahme des AA dazu
Personenbezogene Daten können unkenntlich gemacht werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2023
  • Frist
    14. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den Kontrollbericht zu Auslandsvertretungen …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kontrollbericht Auslandsvertretungen Kasachstan [#280920]
Datum
12. Juni 2023 08:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den Kontrollbericht zu Auslandsvertretungen in Kasachstan (siehe BfDI-Tätigkeitsbericht 2022, 9.3) - Die Stellungnahme des AA dazu Personenbezogene Daten können unkenntlich gemacht werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 280920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280920/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/019 II#1101 Sehr geehrter He…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Kontrollbericht Auslandsvertretungen Kasachstan [#280920] # IFG-780/019 II#1101
Datum
19. Juni 2023 11:44
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/019 II#1101 Sehr geehrter Herr Semsrott, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/019 II#1101 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Kontrollbericht Auslandsvertretungen Kasachstan [#280920] # IFG-780/019 II#1101
Datum
29. Juni 2023 12:25
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/019 II#1101 Sehr geehrter Herr Semsrott, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich halte an meiner Anfrage fest. Falls es eine…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Kontrollbericht Auslandsvertretungen Kasachstan [#280920] # IFG-780/019 II#1101 [#280920]
Datum
29. Juni 2023 16:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich halte an meiner Anfrage fest. Falls es eine Möglichkeit gibt, den Antrag einzugrenzen, um den Aufwand und die Kosten zu verringern, sagen Sie gern Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 280920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280920/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/019 II#1101 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Kontrollbericht Auslandsvertretungen Kasachstan [#280920] # IFG-780/019 II#1101 [#280920]
Datum
7. Juli 2023 10:44
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/019 II#1101 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 29. Juni 2023. Ich habe mit meinem Fachreferat hinsichtlich einer Eingrenzung Ihres Antrages Rücksprache gehalten. Demnach würde sich der erforderliche Verwaltungsaufwand auf ca. zwei Stunden verringern, wenn eine Überprüfung der Vorschläge des AA hinsichtlich der Unkenntlichmachung von einzelnen Passagen unterbliebe, mithin die vorgeschlagenen Unkenntlichmachungen also ohne weitere Prüfung übernommen würden. Ich bitte Sie um Rückmeldung, ob dieses Vorgehen auf Ihre Zustimmung trifft. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Lieber << Anrede >> vielen Dank. So machen wir's. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfr…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Kontrollbericht Auslandsvertretungen Kasachstan [#280920] # IFG-780/019 II#1101 [#280920]
Datum
7. Juli 2023 15:38
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Lieber << Anrede >> vielen Dank. So machen wir's. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 280920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280920/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12. …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
18. Juli 2023
Status
Warte auf Antwort
6,1 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12. Juni 2023 ergeht folgende Entscheidung: 1. Sie erhalten Informationszugang durch Übersendung des in Anlage befindlichen Kontrollberichts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zu Auslandsvertretungen in Kasachstan vom 13. Februar 2023. 2. Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt. 3. Gebühren werden nicht erhoben. Mit E-Mail vom 12. Juni 2023 beantragten Sie die Übersendung des „Kontrollbericht(s) zu Auslandsvertretungen in Kasachstan (siehe BfDI-Tätigkeitsbericht 2022, 9.3)“ sowie „die Stellungnahme des AA dazu“. Mit Zwischennachricht vom 29. Juni 2023 wurden Sie über die im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags voraussichtlich entstehenden Gebühren informiert. Mit Schreiben vom 7. Juli 2023 konkretisierten Sie Ihren ursprünglichen Antrag und grenzten diesen ein. Ihrem Antrag ist teilweise stattzugeben. 1. Soweit Sie Zugang zum Kontrollbericht zu Auslandsvertretungen in Kasachstan begehren, ist Ihrem Antrag im aus der Anlage ersichtlichen Umfang stattzugeben. Den Schwärzungen liegt dabei der Schutz von besonderen öffentlichen Belangen, insbesondere im Hinblick auf nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen sowie IT-Sicherheitsgründe, zugrunde. Darüber hinaus stehen einem Informationszugang keine der in den 88 3 bis 6 IFG genannten Ausschlussgründe entgegen. 2. Hinsichtlich der beantragten Stellungnahme des Auswärtigen Amtes zu oben genanntem Kontrollbericht steht dem Informationszugang der Ausschlussgrund des8 3 Nr. 4 IFG entgegen. Hiernach besteht der Anspruch auf Informationszugang unter anderem dann nicht, wenn die Information einer durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht unterliegt. Die Stellungnahme des Auswärtigen Amtes ist vorliegend nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung - VSA) als „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Anlässlich Ihres Antrages wurde durch das Auswärtige Amt überprüft, ob die materiellen Voraussetzungen für die Einstufung weiterhin vorliegen. Das Auswärtige Amt hält auch nach erneuter Prüfung der materiellen Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen an der Einstufung als Verschlusssache fest. Il. Die Gebührenentscheidung folgt hinsichtlich des stattgebenden Teils aus § 10 Abs. 1. 2, Abs. 3 IFG i.V. m. Teil A, Nr. 1.1 der Anlage zu § 1 Informationsgebührenverordnung. Aufgrund des entstandenen Verwaltungsaufwands handelt es sich um eine einfache (gebührenfreie) Auskunft. Soweit der Antrag im Übrigen abgelehnt wird, werden ebenfalls keineGebühren erhoben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. November 2014 - 12 B 14/13, juris, Rn. 36; BT-Drs. 5/4493, S. 16). Mit freundlichen Grüßen

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