Kontrollbericht: Bundesverwaltungsamt (2) (Begleitung bei Termin mit Fr. BfDI und Infobesuch AZR)

-den Bericht zum letzten Beratungs- und Kontrollbesuch der BfDI beim Bundesverwaltungsamt (2) (Begleitung bei Termin mit Fr. BfDI und Infobesuch AZR)

Mit Schwärzung personenbezogener Angaben bin ich einverstanden.

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  • Datum
    12. Juni 2018
  • Frist
    14. Juli 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -den Bericht zum…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Kontrollbericht: Bundesverwaltungsamt (2) (Begleitung bei Termin mit Fr. BfDI und Infobesuch AZR) [#30755]
Datum
12. Juni 2018 14:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-den Bericht zum letzten Beratungs- und Kontrollbesuch der BfDI beim Bundesverwaltungsamt (2) (Begleitung bei Termin mit Fr. BfDI und Infobesuch AZR) Mit Schwärzung personenbezogener Angaben bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-780/010 II#0119 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Kontrollbericht: Bundesverwaltungsamt (2) (Begleitung bei Termin mit Fr. BfDI und Infobesuch AZR) [#30755]
Datum
13. Juni 2018 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-780/010 II#0119 Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem IFG-Antrag vom 12. Juni 2018 auf Übersendung eines Berichts "zum letzten Beratungs- und Kontrollbesuch der BfDI beim Bundesverwaltungsamt (2) (Begleitung bei Termin mit Fr. BfDI und Infobesuch AZR)" kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich hierbei nicht um Beratungs- und Kontrollbesuche gehandelt hat und daher keine Berichte erstellt wurden. Entsprechend meiner Informationspflicht über die Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO, füge ich als Anlage zu dieser E-Mail meine Datenschutzerklärung bei. Sollten Sie die Anlage nicht öffnen können, so lassen Sie mich dies bitte wissen, damit ich Ihnen die Datenschutzerklärung nachreichen kann. Mit freundlichen Grüßen