Kontrollbericht Restaurant Steakhouse Arizona, Hamburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Steakhouse Arizona, Barmbeker Straße 150, 22299 Hamburg
Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. Februar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht Restaurant Steakhouse Arizona, Hamburg [#36121]
Datum
14. Januar 2019 11:17
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Steakhouse Arizona, Barmbeker Straße 150, 22299 Hamburg Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrte Antragstellerin/sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinform…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
Ihre Anfrage nach dem VIG; Az: 9/19 / Kontrollbericht Restaurant Steakhouse Arizona, Hamburg [#36121]
Datum
28. Januar 2019 14:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Antragstellerin/sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Eingangsdatum: 14.01.2019 Betrieb: Restaurant Steakhouse Arizona Barmbeker Straße 150 22299 Hamburg Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Soweit Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Anschrift nicht angegeben haben, bitten wir Sie, dieses nachzuholen. Ihre Anschrift ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, weil die Beantwortung aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Zudem haben Sie erklärt, mit der Weitergabe Ihrer Daten (Name, Anschrift) nicht einverstanden zu sein (Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung). Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunfterteilung gemäß § 5 VIG anhören wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Sie werden deshalb um Mitteilung – innerhalb einer Woche – gebeten, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten wollen. Ersatzweise legen Sie bitte Ihre Gründe dar, die den Widerspruch rechtfertigen. Ihre Antwort per E-Mail wird erbeten an: <<E-Mail-Adresse>> Die Bearbeitung Ihres Antrags wird bis dahin zurückgestellt. Neben Ihrer Anfrage sind eine Vielzahl ähnlicher Anfragen eingegangen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Alle Anfragen werden geprüft und beschieden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Kümmellstraße 6 20249 Hamburg Fax: 040/4279-04016 Tel: 040/42804-6303
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrer Mail vom 28.01.2019 haben Sie mir mitgeteilt, dass eine Weitergabe meine…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG; Az: 9/19 / Kontrollbericht Restaurant Steakhouse Arizona, Hamburg [#36121]
Datum
4. Februar 2019 13:22
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrer Mail vom 28.01.2019 haben Sie mir mitgeteilt, dass eine Weitergabe meiner Daten ggfls. auf Anfrage des Betriebes erforderlich ist. Hiermit stimme ich dem zu und erhalte meinen Antrag aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht Restaurant Steakhouse Arizona,…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG; Az: 9/19 / Kontrollbericht Restaurant Steakhouse Arizona, Hamburg [#36121]
Datum
14. März 2019 12:50
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht Restaurant Steakhouse Arizona, Hamburg“ vom 14.01.2019 (#36121) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrter Antragsteller, werden Dritte am Verfahren beteiligt, in diesem Fall der Betrieb, verlängert sich g…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
Ihre Anfrage nach dem VIG; Az: 9/19 / Kontrollbericht Restaurant Steakhouse Arizona, Hamburg [#36121]
Datum
14. März 2019 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller, werden Dritte am Verfahren beteiligt, in diesem Fall der Betrieb, verlängert sich gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) die Frist des Bescheides um einen weiteren Monat. Bezirksamt Hamburg-Nord Verbraucherschutzamt Kümmellstr. 6 20249 Hamburg