Kontrollbericht Trinkwasser der WES 17.07.2021 bis 23.07.2021 sowie Gründe für Kategorisierung beim BBK

Alle Kontrollberichte vom 17.07.2021 bis 23.07.2021 über mikrobiologische Abweichungen von der Trinkwasserverordnung, insbesondere welche mikrobiologischen Kontaminationen gefunden worden in Bezug auf Ihre Warnung beim BBK (https://warnung.bund.de/meldung/mow.DE-NW-SU-SE057-20210721-57-000/Abkochgebot:_Trinkwasser_im_Bereich_des_Wasserversorgungsverbandes_Euskirchen-Swisttal-_wichtige_Mitteilung!/) inklusive Angabe der genauen Bezeichnungen der Verunreinigung.

Zudem bitte ich um schriftliche Antwort auf folgende Fragen:
Warum stuft der Kreis Euskirchen diese Abweichungen als "Gefahr" und der Rhein-Sieg-Kreis diese Abweichungen als "Extreme Gefahr" ein?
Auf Basis welcher Vorgaben/Maßnahmenkataloge/Matrizen erfolgt Ihre Einstufung in die verschiedenen Warnstufen des BBK?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2021
  • Frist
    25. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht Trinkwasser der WES 17.07.2021 bis 23.07.2021 sowie Gründe für Kategorisierung beim BBK [#225432]
Datum
23. Juli 2021 16:39
An
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Kontrollberichte vom 17.07.2021 bis 23.07.2021 über mikrobiologische Abweichungen von der Trinkwasserverordnung, insbesondere welche mikrobiologischen Kontaminationen gefunden worden in Bezug auf Ihre Warnung beim BBK (https://warnung.bund.de/meldung/mow.DE-NW-SU-SE057-20210721-57-000/Abkochgebot:_Trinkwasser_im_Bereich_des_Wasserversorgungsverbandes_Euskirchen-Swisttal-_wichtige_Mitteilung!/) inklusive Angabe der genauen Bezeichnungen der Verunreinigung. Zudem bitte ich um schriftliche Antwort auf folgende Fragen: Warum stuft der Kreis Euskirchen diese Abweichungen als "Gefahr" und der Rhein-Sieg-Kreis diese Abweichungen als "Extreme Gefahr" ein? Auf Basis welcher Vorgaben/Maßnahmenkataloge/Matrizen erfolgt Ihre Einstufung in die verschiedenen Warnstufen des BBK?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225432/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in im Trinkwassernetz des Wasserverbands Euskirchen-Swisttal WES wurden in Trinkwasserproben b…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht Trinkwasser der WES 17.07.2021 bis 23.07.2021 sowie Gründe für Kategorisierung beim BBK [#225432]
Datum
27. Juli 2021 09:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in im Trinkwassernetz des Wasserverbands Euskirchen-Swisttal WES wurden in Trinkwasserproben bestimmte Indikatorkeime nachgewiesen, die darauf schließen lassen, dass Oberflächenwasser ins Netz eingetreten ist. Der Ortsteil Swisttal- Odendorf wird aus diesem Trinkwassernetz versorgt. Es wurden umgehend Spül- und Desinfektionsmaßnahmen ergriffen. Aufgrund der zusätzlichen Chlorung des Trinkwassers kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Außerdem werden weiterhin regelmäßig Proben entnommen. Da nur bei sehr wenigen Proben Auffälligkeiten zu verzeichnen waren, kann in absehbarer Zeit damit gerechnet werden, dass die Trinkwasserqualität zeitnah wiederhergestellt sein wird. Die Einstufung der Warnung in Kategorien wurde nicht vom Gesundheitsamt veranlasst. Das GA ist lediglich für die fachliche Begleitung des Störfalls zuständig und erlässt in Abstimmung mit allen Beteiligten Maßnahmen, hier: Abkochgebot. Auf die Kategorien zur Einstufung durch das BBK hat das GA keinen Einfluss. Auf die Erhebung einer Gebühr für vorstehende Auskunft wird aus Billigkeitsgründen verzichtet Befunde der Beprobungen sind Teil der Ermittlung der Störfallkommission, eine Herausgabe bedarf der Abstimmung mit allen Beteiligten. Diese sehe ich hier als nicht angezeigt. Im Übrigen wäre dies verwaltungsseits mit einem durch eine Gebühr abzudeckenden Aufwand verbunden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider beantworten Sie meine Fragen zu unspezifisch …
An Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht Trinkwasser der WES 17.07.2021 bis 23.07.2021 sowie Gründe für Kategorisierung beim BBK [#225432]
Datum
27. Juli 2021 09:24
An
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider beantworten Sie meine Fragen zu unspezifisch und zu allgemein, daher möchte ich nochmals fragen, welche sog. Indikatorkeime genau festgestellt werden konnten. Zudem fehlt auch die Antwort auf folgende Frage: "Auf Basis welcher Vorgaben/Maßnahmenkataloge/Matrizen erfolgt Ihre Einstufung in die verschiedenen Warnstufen des BBK?" Nach meinem Verständnis pflegt die Kreisleitstelle des Rhein-Sieg-Kreises die Warnmeldungen beim BBK über das modulare Warnsystem und nimmt auch die Einstufung vor. Besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein:e Kolleg:in die entsprechenden Informationen einholt oder Sie die Anfrage an den:die zuständige:n Mitarbeiter:in für Anfragen nach dem IFG weiterleiten, damit sich dort um die Anfrage weiter gekümmert wird? Ich frage, da ich Ihrer Antwort entnehme, dass das GA nur beratend in diesem Fall tätig ist und meine Anfrage dadurch wohl an das falsche Dezernat gerichtet ist. Sollten Sie seitens des Rhein-Sieg-Kreises beabsichtigen zur vollständigen Beantwortung meiner Fragen eine Gebühr erheben zu wollen, teilen Sie mir bitte vorab die Höhe der Gebühr mit, damit hier eine entsprechende Abwägung vornehmen kann, da ich im Rahmen einer Aufarbeitung des kompletten Sachverhalts vor und nach dem Unwetter diese Informationen benötige. Sonst wäre die Aufarbeitung nicht vollständig und aufgrund es gewissen öffentlichen Interesses möchte ich die Aufarbeitung so genau wie möglich vornehmen. Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung in der Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225432/
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in die Störfallkommission hat die in meiner Antwort genannte Erläuterung abgestimmt. Das Gesun…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht Trinkwasser der WES 17.07.2021 bis 23.07.2021 sowie Gründe für Kategorisierung beim BBK [#225432]
Datum
27. Juli 2021 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Störfallkommission hat die in meiner Antwort genannte Erläuterung abgestimmt. Das Gesundheitsamt Siegburg wird daher keine weitergehende Aussage ohne Abstimmung mit der Störfallkommission treffen. Ob der Versorger hier Auskunft gibt, ist mir nicht bekannt. Ihre Frage zu den Warnstufen des BBK habe ich intern an das Amt für Bevölkerungsschutz gegeben. Mit freundlichen Grüßen

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Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in ergänzend zu meiner Mail von gestern übermittle ich Ihnen zur Frage der Warnstufen nachstehe…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
WG: Kontrollbericht Trinkwasser der WES 17.07.2021 bis 23.07.2021 sowie Gründe für Kategorisierung beim BBK [#225432]
Datum
28. Juli 2021 08:59
Status
Sehr Antragsteller/in ergänzend zu meiner Mail von gestern übermittle ich Ihnen zur Frage der Warnstufen nachstehende Antwort des zuständigen Fachbereiches : Es gibt keine Vorgaben/Maßnahmenkataloge/Matrizen, aufgrund derer die Einstufung in die verschiedenen Warnstufen erfolgt. Über die Auswahl der konkreten Warnstufe im Einzelfall entscheiden diejenigen Stellen, welche die Warnmeldungen auslösen, in eigener Verantwortung und aufgrund der Lagebeurteilung vor Ort. Die Warnstufe „Gefahr“ wird bei einer Gefahr, die sich auf Ihre Gesundheit, Ihr Eigentum und/oder öffentliche Infrastrukturen auswirken kann, gewählt. „Extreme Gefahr“ ist dabei eine Gefahr, die sich kurzfristig erheblich auf die Gesundheit, das Eigentum und/oder öffentliche Infrastrukturen auswirken kann. Da es sich hier um unbestimmte Begriffe handelt und die Übergänge fließend sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass von unterschiedlichen Stellen eine voneinander abweichende Einordnung vorgenommen wird. Mit freundlichen Grüßen