Kontrollbericht zu Laufhaus Erospark Karlsruhe

1. Wann haben die letzten Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Adlemo GmbH
Laufhaus Erospark Karlsruhe
Daimlerstr.12
76185 Karlsruhe

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen (u.A. nach §§ 24 bis 28 ProstSchG)? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
  • Ein:e Follower:in
Jonas Heinrich
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die letzten Betriebs…
An Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde Details
Von
Jonas Heinrich
Betreff
Kontrollbericht zu Laufhaus Erospark Karlsruhe [#302543]
Datum
9. März 2024 09:16
An
Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die letzten Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Adlemo GmbH Laufhaus Erospark Karlsruhe Daimlerstr.12 76185 Karlsruhe 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen (u.A. nach §§ 24 bis 28 ProstSchG)? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jonas Heinrich Anfragenr: 302543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302543/ Postanschrift Jonas Heinrich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jonas Heinrich
Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns zeitnah mit Ih…
Von
Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
9. März 2024 09:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte sehen Sie von weiteren Nachfragen - auch telefonisch - ab. Sachstandsanfragen können derzeit nicht beantwortet werden. Allgemeine Informationen zu Ihren Fragen finden Sie unter anderem unter https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/organisation.php?id=6028411. Hinweis zum Antragsverfahren: Sofern Sie vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gestellt haben greift die sogenannte Fiktionswirkung gem. § 81 Abs. 4 AufenthG. Demnach gilt Ihr bisheriger Aufenthaltstitel mit allen Nebenbestimmungen (bspw. Arbeitserlaubnis) bis zur Entscheidung über Ihren neu gestellten Antrag fort. Diese Fiktionswirkung gilt auch wenn Ihnen die Fiktionsbescheinigung noch nicht ausgestellt wurde bzw. die Gültigkeit der Fiktionsbescheinigung abgelaufen ist und über Ihren Antrag noch nicht entschieden wurde. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Dear Sir or Madam, Thank you very much for your message. We will get back to you in due time. We kindly ask you to refrain from further inquiries by email or telephone. Questions pertaining to the state of affairs cannot be answered at the moment. You can find general information regarding your questions, amongst other things, at https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/organisation.php?id=6028411. Information on the application procedure: In case you applied for an extension of your previous residence permit before its expiry, the so-called “Fiktionswirkung” (continued validity of your previous residence permit) shall apply according to § 81 (4) of the German Law on Residence. This means that your previous residence permit will continue to be valid including all ancillary provisions (such as work permit) until your application for a residence permit extension has been reviewed. This effect of continued validity persists if your temporary residence permit (“Fiktionsbescheinigung”) has not been issued yet or if the temporary residence permit has expired and your application for such an extension has not been reviewed yet. Thank you very much for your understanding. Ihre Ausländerbehörde

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde
Sehr geehrter Herr Heinrich, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 9. März 2024, in welcher Sie eine…
Von
Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Laufhaus Erospark Karlsruhe [#302543]
Datum
20. März 2024 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen
68,6 KB
image006.png
2,4 KB
image007.png
795 Bytes
image008.png
930 Bytes
image009.png
952 Bytes
image010.png
587 Bytes
image011.png
911 Bytes


Sehr geehrter Herr Heinrich, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 9. März 2024, in welcher Sie einen Antrag auf Erhalt von Informationen, vornehmlich nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) stellen. Selbstverständlich kommen wir Ihrem Auskunftsanspruch gemäß § 7 LIFG nach. In Ihrer Anfrage bitten Sie um Auskunft, wann die letzte Kontrolle im Laufhaus Erospark in Karlsruhe stattgefunden hat und bitten um Übersendung des Kontrollberichts im Falle von Beanstandungen. Wir können mitteilen, dass die letzte Kontrolle am 14. August 2019 stattfand. Der Bericht ist beigefügt. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente