Kontrollberichte nach AV § 7 des Berliner Straßengesetzes

- Einordnung folgender Straßen in Begehungsklasse I oder II nach AV § 7 des Berliner Straßengesetzes: Prenzlauer Promenade (zwischen Ostseestraße und Granitzstraße/Rothenbachstraße), Danziger Straße/B96a (zwischen Landsberger Allee und Prenzlauer Allee)

- die letzten beiden Kontrollberichte der benannten Straßenabschnitte

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Februar 2021
  • Frist
    4. März 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
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Betreff
Kontrollberichte nach AV § 7 des Berliner Straßengesetzes [#210299]
Datum
2. Februar 2021 08:30
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Einordnung folgender Straßen in Begehungsklasse I oder II nach AV § 7 des Berliner Straßengesetzes: Prenzlauer Promenade (zwischen Ostseestraße und Granitzstraße/Rothenbachstraße), Danziger Straße/B96a (zwischen Landsberger Allee und Prenzlauer Allee) - die letzten beiden Kontrollberichte der benannten Straßenabschnitte
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 210299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210299/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrteAntragsteller/in zuständig ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. <<E-M…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Kontrollberichte nach AV § 7 des Berliner Straßengesetzes [#210299]
Datum
2. Februar 2021 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zuständig ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen