Kontrollberichte zur Einhaltung des seit dem 03.07.2021 bestehenden Plastikverbots für bestimmte Einwegprodukte
Anfrage an:
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Seit dem 3. Juli 2021 sind außerdem Herstellung und Handel mit Wegwerfprodukten aus Plastik , wie Einwegbesteck und-Tellern, Wattestäbchen, Strohhalmen und Rührstäbchen, EU-weit verboten. Das gilt ebenso für To-Go-Becher und Einweg-Lebensmittelbehälter aus Styropor. Bitte übersenden Sie mir die Kontrollebrichte bzw. eine Zusammensammenfassung über die nach Jahren statt gefundenen Kontrollen und die ggf. verhängten Bußgelder.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum18. Januar 2024
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20. Februar 2024
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