Kontrollberichte zur Einhaltung des seit dem 03.07.2021 bestehenden Plastikverbots für bestimmte Einwegprodukte

Seit dem 3. Juli 2021 sind außerdem Herstellung und Handel mit Wegwerfprodukten aus Plastik , wie Einwegbesteck und-Tellern, Wattestäbchen, Strohhalmen und Rührstäbchen, EU-weit verboten. Das gilt ebenso für To-Go-Becher und Einweg-Lebensmittelbehälter aus Styropor. Bitte übersenden Sie mir die Kontrollebrichte bzw. eine Zusammensammenfassung über die nach Jahren statt gefundenen Kontrollen und die ggf. verhängten Bußgelder.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollberichte zur Einhaltung des seit dem 03.07.2021 bestehenden Plastikverbots für bestimmte Einwegprodukte [#297683]
Datum
18. Januar 2024 17:42
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Seit dem 3. Juli 2021 sind außerdem Herstellung und Handel mit Wegwerfprodukten aus Plastik , wie Einwegbesteck und-Tellern, Wattestäbchen, Strohhalmen und Rührstäbchen, EU-weit verboten. Das gilt ebenso für To-Go-Becher und Einweg-Lebensmittelbehälter aus Styropor. Bitte übersenden Sie mir die Kontrollebrichte bzw. eine Zusammensammenfassung über die nach Jahren statt gefundenen Kontrollen und die ggf. verhängten Bußgelder.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297683/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> uns erreichte heute Ihr Antrag #297683 nach dem Hamburgischen Transparenz…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Unzuständige Behörde AW: [EXTERN] Kontrollberichte zur Einhaltung des seit dem 03.07.2021 bestehenden Plastikverbots für bestimmte Einwegprodukte [#297683]
Datum
19. Januar 2024 10:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> uns erreichte heute Ihr Antrag #297683 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu dem Thema "Kontrollberichte zur Einhaltung des seit dem 03.07.2021 bestehenden Plastikverbots für bestimmte Einwegprodukte". Nach Überprüfung hier im Shared Service der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) liegt die sachliche Zuständigkeit Ihrer Fragestellung nicht bei uns. Sachlich zuständige Behörde und richtige Ansprechpartnerin soll nach unserer Auskunft die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV). Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Antrag direkt dorthin: <<E-Mail-Adresse>>. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir Ihren Antrag nicht an die BJV weiterleiten, sondern können Ihnen lediglich die zuständige Behörde für Ihre Anfrage benennen (§ 11 Absatz 2 Satz 2 HmbTG). Diese Antwort ist abschließend und gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Seit dem 3. Juli 2021 sind außerdem Herstellung und Handel mit Wegwerfprodukten aus Plastik , wie Einw…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unzuständige Behörde AW: [EXTERN] Kontrollberichte zur Einhaltung des seit dem 03.07.2021 bestehenden Plastikverbots für bestimmte Einwegprodukte [#297683]
Datum
30. Januar 2024 13:55
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Seit dem 3. Juli 2021 sind außerdem Herstellung und Handel mit Wegwerfprodukten aus Plastik , wie Einwegbesteck und-Tellern, Wattestäbchen, Strohhalmen und Rührstäbchen, EU-weit verboten. Das gilt ebenso für To-Go-Becher und Einweg-Lebensmittelbehälter aus Styropor. Bitte übersenden Sie mir die Kontrollebrichte bzw. eine Zusammensammenfassung über die nach Jahren statt gefundenen Kontrollen und die ggf. verhängten Bußgelder. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297683/

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> in dieser bereits abgeschlossenen Anfrage #297683 hatten wir Ihnen bereit…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Erinnerung: Unzuständige Behörde AW: [EXTERN] Kontrollberichte zur Einhaltung des seit dem 03.07.2021 bestehenden Plastikverbots für bestimmte Einwegprodukte [#297683]
Datum
30. Januar 2024 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in dieser bereits abgeschlossenen Anfrage #297683 hatten wir Ihnen bereits am 19.01.2024 per Email mitgeteilt, dass unsere Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie unsere Behörde für Verkehr und Mobilitätswende inhaltlich nicht zuständig für Ihre Fragestellung ist und somit die falschen Ansprechpartner sind. Bitte lesen Sie noch einmal diese Email von uns an Sie vom 19.01.2024 (10.01 Uhr), dort haben wir Ihnen bereits die zuständige Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) mit Email-Kontakt benannt. Möglicherweise könnte zudem auch die Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Ansprechpartner für Ihre Frage sein. Bitte wenden Sie sich direkt dorthin mit Ihrem Anliegen. Mit freundlichen Grüßen