Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welchen konkreten Beitrag zur Verkehrssicherheit hat die Kontrolle von rechtsabbiegenden Radfahrenden am Zeichen 206, das an der Einmündung der Professor-Neu-Allee auf die Kennedybrücke steht?
2. Mit welcher Begründung werden bei einer geplanten und anscheinend regelmäßigen Kontrolle zwei Steifenwagen und ein Motorrad auf dem Geh- und Radweg der Kennedybrücke geparkt und der fließende Verkehr (Rad- und Fußverkehr) behindert? Warum kann kein regulärer Parkplatz in der Umgebung genutzt werden?
3. Wie häufig wird an dieser Stelle kontrolliert?
4. Wie häufig wird von der Polizei Bonn an für Radfahrende wirklich gefährlichen Situationen kontrolliert? Konkret interessiert mich die Einmündung Berliner Freiheit/Am Boeselagerhof, bei der StVO 9(3) durch den Kraftverkehr häufiger missachtet wird. Auch interessieren mich die beiden Einmündungen der Fränkischen Straße in die Siegburger Straße, bei der ebenfalls StVO 9(3) von der Siegburger Straße kommend und das Zeichen 205 von der Fränkischen Straße kommend missachtet wird. Dort gab es auch bereits [mindestens einen Unfall](
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/4951417).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Martin Ueding
Anfragenr: 264188
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Martin Ueding
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