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Kontrolle der Deutschen Bundesbank

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erbitte die Beantwortung folgender Fragen:

1.) Wird die Deutsche Bundesbank in der Ausübung ihrer Aufgaben durch das Bundesministerium der Finanzen kontrolliert?

2.) Wie viele Beamte der Deutschen Bundesbank sind derzeit an das Bundesministeriums der Finanzen abgeordnet?

3.) Wir viele Beamte des Bundesministeriums der Finanzen sind derzeit an die Deutsche Bundesbank abgeordnet?

4.) Wie positioniert sich das Bundesministerium der Finanzen in der Frage, ob die Eingruppierung der Präsidenten der Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank (durchschnittlich 280 Mitarbeiter) in der Besoldungsgruppe B6 gerechtfertigt ist, wenn gleichzeitig der Direktor des Bundesrechnungshofes oder des Bundesamtes für Justiz, oder der stellvertretende Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder des Bundesnachrichtendienstes ebenfalls in Besoldungsgruppe B6 eingruppiert ist.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2016
  • Frist
    27. August 2016
  • Ein:e Follower:in
Marcel Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich erbitte die Beantwortung folgender Fragen: 1.) …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Marcel Müller
Betreff
Kontrolle der Deutschen Bundesbank [#17383]
Datum
26. Juli 2016 12:48
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich erbitte die Beantwortung folgender Fragen: 1.) Wird die Deutsche Bundesbank in der Ausübung ihrer Aufgaben durch das Bundesministerium der Finanzen kontrolliert? 2.) Wie viele Beamte der Deutschen Bundesbank sind derzeit an das Bundesministeriums der Finanzen abgeordnet? 3.) Wir viele Beamte des Bundesministeriums der Finanzen sind derzeit an die Deutsche Bundesbank abgeordnet? 4.) Wie positioniert sich das Bundesministerium der Finanzen in der Frage, ob die Eingruppierung der Präsidenten der Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank (durchschnittlich 280 Mitarbeiter) in der Besoldungsgruppe B6 gerechtfertigt ist, wenn gleichzeitig der Direktor des Bundesrechnungshofes oder des Bundesamtes für Justiz, oder der stellvertretende Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder des Bundesnachrichtendienstes ebenfalls in Besoldungsgruppe B6 eingruppiert ist. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Marcel Müller <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium der Finanzen
Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz; Kontrolle der Deutschen Bundesbank
Datum
5. August 2016 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html<http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html> allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.
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