Kontrolle der Einhaltung der Satzung der Berliner Bäderbetriebe

Wer ist verantwortlich dafür, zu kontrollieren, ob die derzeit geltende „Satzung über die Nutzung der Einrichtungen der Berliner Bäderbetriebe“ vom 1. November 2013 eingehalten wird?

Wie stellt die verantwortliche Kontrollinstanz sicher, dass insbesondere auch §2 Abs. 6 laufend eingehalten wird?

Wie sind die Beschwerde- und Eskalationswege für Bürger, die einen Verstoß gegen die Satzung feststellen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Dezember 2023
  • Frist
    20. Januar 2024
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer is…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
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Betreff
Kontrolle der Einhaltung der Satzung der Berliner Bäderbetriebe [#295099]
Datum
17. Dezember 2023 23:56
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer ist verantwortlich dafür, zu kontrollieren, ob die derzeit geltende „Satzung über die Nutzung der Einrichtungen der Berliner Bäderbetriebe“ vom 1. November 2013 eingehalten wird? Wie stellt die verantwortliche Kontrollinstanz sicher, dass insbesondere auch §2 Abs. 6 laufend eingehalten wird? Wie sind die Beschwerde- und Eskalationswege für Bürger, die einen Verstoß gegen die Satzung feststellen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295099/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Datum
17. Dezember 2023 23:56
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrolle der Einhaltung der Satzung der Berliner Bäderbetriebe“ v…
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AW: Automatische Antwort: Kontrolle der Einhaltung der Satzung der Berliner Bäderbetriebe [#295099]
Datum
20. Januar 2024 10:14
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrolle der Einhaltung der Satzung der Berliner Bäderbetriebe“ vom 17.12.2023 (#295099) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Datum
20. Januar 2024 10:14
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrolle der Einhaltung der Satzung der Berliner Bäderbetriebe“ v…
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AW: Automatische Antwort: Kontrolle der Einhaltung der Satzung der Berliner Bäderbetriebe [#295099]
Datum
20. Januar 2024 10:14
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrolle der Einhaltung der Satzung der Berliner Bäderbetriebe“ vom 17.12.2023 (#295099) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre u.g. Anfrage. Wer ist ver…
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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AW: Kontrolle der Einhaltung der Satzung der Berliner Bäderbetriebe [#295099]
Datum
2. Februar 2024 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre u.g. Anfrage. Wer ist verantwortlich dafür, zu kontrollieren, ob die derzeit geltende „Satzung über die Nutzung der Einrichtungen der Berliner Bäderbetriebe“ vom 1. November 2013 eingehalten wird? Antwort: Die gemäß § 28 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes dem Land Berlin über die Anstalt zustehende Staatsaufsicht - und hiermit auch über die Satzungen der BBB - wird von der für den Sport zuständigen Senatsverwaltung ausgeübt. Wie stellt die verantwortliche Kontrollinstanz sicher, dass insbesondere auch §2 Abs. 6 laufend eingehalten wird? Antwort: Die BBB berichten gegenüber der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und seit kurzem auch gegenüber dem Abgeordnetenhaus über die Erfüllung von Wasserzeiten und weist hierbei auch den Anteil der Öffentlichkeit an den Wasserzeiten aus. Wie sind die Beschwerde- und Eskalationswege für Bürger, die einen Verstoß gegen die Satzung feststellen? Antwort: Etwaige Beschwerden sind an die für Sport zuständige Senatsverwaltung zu richten. Diese nimmt im Anschluss eine Prüfung der Beschwerde vor. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, besten Dank für die hilfreiche Antwort! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> &l…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
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AW: Kontrolle der Einhaltung der Satzung der Berliner Bäderbetriebe [#295099]
Datum
2. Februar 2024 12:20
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, besten Dank für die hilfreiche Antwort! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295099/