Kontrolle der Einhaltung des LHundG NRW
- Maßnahmen zur Einhaltung des LHundG NRW (§ 13 LHundG NRW), insbesondere zu
- § 2 - 4 LHundG NRW
- § 6 LHundG NRW
- § 11 LHundG NRW
- Letzte Kontrollen in Parks und Grünflächen (dokumentiert, Datum)
- Verhangene Bußgelder für nicht an der Leine geführte Hunde (2018 und falls Verfügbar 2019)
- Zahl der Sachkundeprüfungen aus § 11 LHundG NRW (angezeigt oder durchgeführt) in 2018 und wenn verfügbar 2019
Hintergrund der Anfrage:
Ich wohne nun seit einigen Jahren in Herne und bin dort regelmäßig unterwegs. Ich beobachte seit Monaten, dass Menschen Ihre Hunde grundsätzlich in Parks und auf Grünflächen ableinen. Dies insbesondere bei großen Hunden und unabhängig von anderen Besuchern (Fahrradfahrer, Schulkinder, Kinder auf Spizelplätzen, andere Hunde, Wildtiere [Hasen, Eichhörnchen]).
Trotz nahezu täglichem Besuch habe ich bisher nicht einmal eine Überprüfung gesehen. Wenn ich einen Hinweis gebe, weil andere Halter Ihre Hunde offensichtlich nicht unter Kontrolle haben, werde ich noch beleidigt und angeschrien.
Letzte Woche wurde mein Hund durch einen nicht angeleinten Schäferhund attackiert und gebissen. Der Halter war offensichtlich weder in der Lage das Tier zu führen noch es wieder von meinem Hund zu lösen. Hierzu waren 3 andere Personen (inkl. mir) nötig.
Aber auch grundsätzlich setzt zunehmend ein Verhalten der Leinenabneigung in Parks und Grünflächen ein. Insbesondere bei Haltern mit großen Hunden. Teilweise ohne Sichtkontakt zum Hund.
Ich habe kein Problem mit Hunden, wenn ich weiß, dass Sie zu jedem Zeitpunkt von den Haltern abgerufen werden können. Dies ist aber häufig nicht der Fall.
Da es der Öffentlichen Ordnung der Stadt Herne obliegt, die Einhaltung des Gesetzes inkl. der Eignungsprüfung der Halter zu prüfen und auf deren Einhaltung hinzuwirken, erwarte ich entsprechende Maßnahmen. Entweder durch Kontrollen oder entsprechende Beschilderungen. In dieser Form ist es nur eine Frage der Zeit, bis schlimmeres passiert und ein Kind oder Mensch verletzt wird. Gesetzlich macht dies nach § 2 Abs. 1 LHundG NRW keinen Unterschied.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum6. Dezember 2019
-
8. Januar 2020
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!