Kontrolle des Parkens an der Zeppelinstraße im August und September 2020

Anfrage an: Stadt Friedrichshafen

An welchen Tagen im August und September 2020 sind Kontrollen des Parkens auf dem straßenbegleitenden Geh- und Radweg (VZ 241) südlich der Zeppelinstraße
(B31) zwischen den Kreuzungen Heiligenbergstraße/Zeppelinstraße (B31)
und Domänenstraße/Zeppelinstraße (B31) durchgeführt worden.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Oktober 2020
  • Frist
    18. November 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: An welchen Tagen …
An Stadt Friedrichshafen Details
Von
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Betreff
Kontrolle des Parkens an der Zeppelinstraße im August und September 2020 [#200908]
Datum
15. Oktober 2020 22:34
An
Stadt Friedrichshafen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An welchen Tagen im August und September 2020 sind Kontrollen des Parkens auf dem straßenbegleitenden Geh- und Radweg (VZ 241) südlich der Zeppelinstraße (B31) zwischen den Kreuzungen Heiligenbergstraße/Zeppelinstraße (B31) und Domänenstraße/Zeppelinstraße (B31) durchgeführt worden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200908/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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