Kontrolle des RBB hinsichtlich der Umsetzung des RBStV
alle nicht-öffentlichen Dokumente im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) nach dessen Inkrafttreten am 1.1.2013, die im Zusammenhang mit Ihrer Kontrollpflicht gegenüber dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) stehen bzw. die Korrespondenz mit dem RBB in diesen Fragen. Personenbezogene Daten von Dritten können geschwärzt werden.
Der RBB, obwohl keine Behörde und aufgrund der verordneten Staatsferne und Abtretung hoheitlicher Aufgaben an den sog. "Beitragsservice" (BS) hat enorme Verzögerungen in der Bearbeitung von Bürgeranfragen und Widerspruchsbescheiden der Bürger hinsichtlich der Rundfunkbeiträge. Selten werden Antworten innerhalb 6 Monaten gegeben. Tritt ein Bürger in Beitragsverzug und erklärt seinen begründeten Widerspruch kann dieser längst nicht mehr fristgerecht bearbeitet werden. Die Folge sind Vollstreckungsersuchen der Berliner Finanzämter gegen Bürger, obwohl längst noch nicht der Widerspruch beschieden wurde. Damit wird einerseits dem Bürger Unrecht zugefügt, welches kaum mehr vom Bürger abgewendet werden kann und andererseits staatliche Organe in die Pflicht genommen als Vollstreckungsgehilfe die Aufgaben des RBB/BS vorzeitig zu übernehmen. Fast immer wird die Prüfpflicht der Behörde abgewiegelt, da bei einem Gläubiger wie einer Behörde meist die Voraussetzungen stimmen. Im Falle von RBB/BS ist dies jedoch in sehr vielen Fällen inzwischen nicht mehr gegeben. Aus schierer Arbeitsüberlastung werden Verwaltungsvorgänge zu Lasten der Rechtssicherheit der Bürger abgekürzt. Für die reinen verwaltungstechnischen Angelegenheiten ist die Senatskanzlei oder ggf. eine Senatsverwaltung das aufsichtsführende Kontrollorgan. Aus dieser resultierenden Kontrollpflicht frage ich Sie, welche Kontrollmechanismen Sie einsetzen und in welchen Dokumenten (z.B. Ausführungsvorschriften) diese festgeschrieben sind. Bitte teilen Sie mir auch mit, wie ein Bürger effizient an Ihre Kontrollstelle herantreten kann, um Einzelfälle zur Prüfung vorzulegen. Mich würde auch sehr interessieren, welche Möglichkeiten es in ihrem Hause noch existieren, diesen Prozess zu perfektionieren, so das unrechtmässige Abkürzungen in einem Verwaltungsakt unmöglich sind und wie in Zukunft sichergestellt werden kann, das die Voraussetzungen einer Zwangsbeitreibung rechtlich einwandfrei gegeben sind.
Information nicht vorhanden
-
Datum30. April 2016
-
3. Juni 2016
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!