Kontrolle eines Legebetriebs

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wann haben die letzten beiden veterinäramtlichen Kontrollen in dem Betrieb stattgefunden, aus dem Eier mit dem Stempel "2-DE-0359421" stammen?

Gab es dabei Beanstandungen? Falls ja, bitte ich um die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2019
  • Frist
    11. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in wann haben die letzten beiden veterinäramtlichen Kontrolle…
An Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrolle eines Legebetriebs [#150143]
Datum
11. Juni 2019 20:05
An
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in wann haben die letzten beiden veterinäramtlichen Kontrollen in dem Betrieb stattgefunden, aus dem Eier mit dem Stempel "2-DE-0359421" stammen? Gab es dabei Beanstandungen? Falls ja, bitte ich um die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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<< Anfragesteller:in >>
VIG Anfrage - Ihr Zeichen: 39.391 VIG [#150143] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich führ Ihren Brief vo…
An Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
VIG Anfrage - Ihr Zeichen: 39.391 VIG [#150143]
Datum
25. Juni 2019 12:27
An
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich führ Ihren Brief vom 17.06.2019. In Ihrem Schreiben baten Sie mich darum, den Begriff "veterinäramtliche Kontrolle" zu konkretisieren. Ich meine hierbei die Kontrolle der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen. Es geht mir also lediglich um das Tierwohl und nicht um lebensmittelrechtliche Kontrollen etc. Können Sie mir bitte mitteilen, wie der fachlich korrekte Begriff für diese Art der Kontrolle lautet? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
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Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
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Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
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Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
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<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG Anfrage - Ihr Zeichen: 39.391 VIG [#150143] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfra…
An Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG Anfrage - Ihr Zeichen: 39.391 VIG [#150143]
Datum
17. Juli 2019 17:55
An
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrolle eines Legebetriebs“ vom 11.06.2019 (#150143) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ihre Anfrage nach dem VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 12.06.2019 ist mit Schreiben vom 12.07.20…
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 12.06.2019 ist mit Schreiben vom 12.07.2019, hier herausgegangen am 15.07.2019, beantwortet worden. Dieses Schreiben müsste bei Ihnen gestern eingegangen sein oder geht jetzt ein. Zudem darf ich noch auf folgende Punkte hinweisen: Ihre Anfrage war jedoch nicht konkret genug. Ihre Konkretisierung, nach der dann erst die weiteren Schritte eingeleitet werden können, erfolgte durch Sie per e-mail vom 25.06.2019. Der Betriebsinhaber ist dann vor einer Bescheiderteilung an sie anzuhören. Nach einer gewissen Frist ist dem Betriebsinhaber dann per Bescheid mitzuteilen, was Ihnen als Anfragender mitgeteilt werden soll. Gegen diesen Bescheid hat der Betriebsinhaber einen Monat Zeit, Klage einzureichen. Somit kann eine Antwort im Regelfall nicht innerhalb von einem Monat erfolgen. Freundliche Grüße