Kontrolle eines Legebetriebs

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte gerne Informationen über den Betrieb, aus dem Eier mit dem Stempel 0-DE-0358481 stammen. Wann wurde dieser Betrieb zuletzt kontrolliert? Bitte lassen Sie mir den letzten Kontrollbericht zukommen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. Mai 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich hätte gerne Informationen über den Betrieb, aus dem Ei…
An Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrolle eines Legebetriebs [#147522]
Datum
30. Mai 2019 18:31
An
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich hätte gerne Informationen über den Betrieb, aus dem Eier mit dem Stempel 0-DE-0358481 stammen. Wann wurde dieser Betrieb zuletzt kontrolliert? Bitte lassen Sie mir den letzten Kontrollbericht zukommen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
LAVES Form: elektronisch Az.: 13.4-44010/VIG 10-2019 Oldenburg, 05.05.2019 Sehr geehrteAntragstelle…
Von
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Betreff
Eingangsbestätigung_Kontrolle eines Legebetriebs [#147522]
Datum
5. Juni 2019 09:28
Status
Warte auf Antwort

Topf Secret Kostenverweis

Manche Behörden drohen mit Kosten. Das dürfte aber nicht gerechtfertigt sein.

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

LAVES Form: elektronisch Az.: 13.4-44010/VIG 10-2019 Oldenburg, 05.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 30.05.2019. Ich werde den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und meiner Beantwortung gemäß § 5 VIG anhören. Ich weise darauf hin, dass ich gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten bin Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Ein "Widerspruchsrecht" gegen die Namensweitergabe besteht nicht. Ferner weise ich darauf hin, dass die Gebührenfreiheitsgrenze lt. § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG (Zugang zu sonstigen Informationen) wahrscheinlich überschritten werden wird. Bitte teilen Sie mir daher mit, ob Sie trotz der möglichen Datenweitergabe und der Kostenübernahme Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Erst nach dieser Mitteilung wird der Antrag weiter bearbeitet. Sollten Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten, wird sich durch die Anhörung des betroffenen Betriebes die Bearbeitungsdauer auf bis zu zwei Monate verlängern. Die Beantwortung erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in mit einer möglichen Datenweitergabe bin ich einverstanden, allerdings möchte ich Geb…
An Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung_Kontrolle eines Legebetriebs [#147522]
Datum
7. Juni 2019 10:26
An
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mit einer möglichen Datenweitergabe bin ich einverstanden, allerdings möchte ich Gebühren vermeiden. Wird der Freibetrag tatsächlich überschritten? Falls ja, bitte ich um eine kurze Auskunft, wie sich diese Kosten vorraussichtlich zusammen setzen werden. Gab es irgendwelche Beanstandungen bei der Kontrolle des Betriebs? Falls ja, stünde mir nach §7 Absatz 1 Satz 2 und §2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 VIG ein Freibetrag von 1000€ zu, der durch das Verfahren ja mit Sicherheit nicht überschritten wird. Können Sie mir außerdem bitte mitteilen, durch welche gesetzlichen Bestimmungen eine Anhörung des Betriebs notwendig ist? Falls es um den Schutz personenbezogener Daten der Mitarbeiter/innen des Betriebs geht, können Sie mir auch gerne eine geschwärzte Version zukommen lassen, aus der diese Daten nicht mehr hervorgehen. Es geht mir nur um die Kontrolle der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen. Durch eine Vermeidung der Anhörung könnten die Verfahrenskosten und -dauer gesenkt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
LAVES Form: elektronisch Az.: 13.4-44010/VIG 10-2019 Oldenburg, 11.06.2019 Sehr geehrteAntragstell…
Von
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Betreff
Antwort_Anfrage v 07.06.2019_Kontrolle eines Legebetriebs
Datum
11. Juni 2019 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

LAVES Form: elektronisch Az.: 13.4-44010/VIG 10-2019 Oldenburg, 11.06.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 07.06.2019. Da es Ihnen im Wesentlichen darauf ankommt, ob die tierschutzrechtlichen Bestimmungen des erfragten Betriebes eingehalten wurden, teile ich Ihnen mit, dass dieses bei der jüngsten Kontrolle der Fall war. Sollten Sie nunmehr auch noch den Kontrollbericht erhalten wollen, ist von mir gemäß § 5 Abs. 1 VIG in Verbindung mit § 28 VwVfG ein Anhörungsverfahren einleiten. Die Kostenpflicht richtet sich nach § 7 Abs. 1 Satz 2 (Zugang zu sonstigen Informationen), Kostenfreigrenze bis 250 Euro. Aufgrund vorliegender Vergleichsfälle würde diese Kostengrenze überschritten werden. Ich erwarte Ihre Mitteilung zum weiteren Vorgehen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in diesem Fall bedanke ich mich für Ihre Auskunft und möchte den Antrag fallen lasse…
An Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort_Anfrage v 07.06.2019_Kontrolle eines Legebetriebs [#147522]
Datum
11. Juni 2019 13:39
An
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in diesem Fall bedanke ich mich für Ihre Auskunft und möchte den Antrag fallen lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>